Die Altersvorsorge-Förderung ab 2027 auf einen Blick

Eine Frau sitzt an einem Tisch und arbeitet mit einem Taschenrechner. Vor ihr liegen verschiedene Papiere und ein Smartphone. Im Hintergrund ist eine Uhr zu erkennen, die leicht verschwommen ist.

Der Bundesrat hat dem Altersvorsorgereformgesetz Anfang Mai 2026 zugestimmt. Die neuen Regelungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft und machen die staatlich geförderte Altersvorsorge noch attraktiver.

Neben der Einführung einer verbesserten Fördersystematik wird auch das Wohneigentum als Baustein der Altersvorsorge gezielt gestärkt. Die Eigenheimrente (bisher Wohn-Riester) wird weiterentwickelt und optimiert, sodass der Aufbau von Wohneigentum künftig noch besser bei der privaten Altersvorsorge unterstützt werden kann.

 

Die wichtigsten Neuerungen für Ihre Altersvorsorge

Mehr Förderung für Ihren Vermögensaufbau

Ab 2027 wird Ihre Sparleistung noch stärker belohnt: Je mehr Sie selbst einzahlen, desto höher ist die staatliche Förderung, unabhängig von Ihrem Einkommen.

  • 50 % Förderung auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr.
  • 25 % Förderung auf jeden weiteren eingezahlten Euro.
  • Dadurch sind bis zu 540 Euro Grundzulage pro Person und Jahr möglich statt bisher maximal 175 Euro.

     

Kinderzulage und Berufseinsteiger-Bonus

Familien und junge Sparer profitieren von zusätzlichen Förderleistungen.

  • Für jedes kindergeldberechtigte Kind kann eine Kinderzulage bis zu 300 Euro pro Jahr gewährt werden. Voraussetzung ist eine jährliche Eigenleistung von mindestens 300 Euro.
  • Die Kinderzulage wird unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes einheitlich gewährt.
  • Förderberechtigte unter 25 Jahren erhalten weiterhin den einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro.

Höhere Fördergrenzen und steuerliche Vorteile

Höhere Fördergrenzen und steuerliche Vorteile schaffen zusätzliche Möglichkeiten für den Vermögensaufbau.

  • Förderfähig sind Eigenbeiträge von bis zu 1.800 Euro pro Jahr.
  • Steuerliche Entlastungen können die Förderung zusätzlich erhöhen.
  • Der erforderliche Mindesteigenbeitrag beträgt 120 Euro pro Jahr statt bisher 60 Euro.

Erweiterter Kreis der Förderberechtigten

Mehr Menschen können die Vorteile der staatlichen Altersvorsorgeförderung nutzen.

Zu den Förderberechtigten zählen unter anderem:

  • pflichtversicherte Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Beamte
  • Richter
  • Soldaten
  • Landwirte
  • rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • geringfügig Beschäftigte, sofern sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten

Darüber hinaus sind ab 2027 förderberechtigt:

  • Selbstständige
  • Freiberufler
  • Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken

Damit erhalten noch mehr Menschen Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge.

Altersvorsorge und Wohneigentum bleiben kombinierbar

Die staatliche Förderung unterstützt sowohl den Vermögensaufbau für die Altersvorsorge als auch den Erwerb und Erhalt von Wohneigentum. 

  • Gefördert werden sowohl Altersvorsorgedepots als auch standardisierte Altersvorsorgeprodukte mit Kapitalmarktanlage.
  • Altersvorsorge Bausparen und die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum bleiben erhalten.
  • Damit kann die staatliche Förderung für den Aufbau, Erwerb, die Modernisierung oder die Entschuldung selbst genutzten Wohneigentums eingesetzt werden.
     

Ihre Vorteile

Die neue Fördersystematik eröffnet zusätzlichen Personengruppen den Zugang zur staatlichen Förderung, erhöht die möglichen Zulagen deutlich und bietet mehr Flexibilität beim Vermögensaufbau. Gleichzeitig bleiben die bewährten Vorteile der Eigenheimrente und des Altersvorsorge Bausparens erhalten. So lassen sich Altersvorsorge und Wohneigentum sinnvoll miteinander verbinden.

Beispiele für die Altersvorsorge-Förderung ab 2027

Sparbeiträge pro JahrGrundzulage pro JahrKinderzulage pro Kind und Jahr
120 € Mindesteigenbeitrag/anteilige Zulagen60 €120 € (anteilig)
300 € für maximale Kinderzulage150 €300 €
360 € für anteilige Grundzulage180 €300 €
1.800 € für maximale Grundzulage540 €300 €

Die tatsächliche Förderung richtet sich nach Ihren persönlichen Voraussetzungen.

Zusätzliche Verbesserungen für Ihre Altersvorsorge und Ihr Wohneigentum ab 01.01.2028

Einfachere Nutzung für selbst genutztes Wohneigentum

Die wohnungswirtschaftliche Verwendung wird ab dem 01.01.2028 durch vereinfachte Regelungen noch attraktiver gestaltet.

Für alle förderfähigen Verwendungszwecke gilt ein einheitlicher Mindestaufwandsbetrag von 3.000 Euro. Dies betrifft künftig auch:

  • energetische Modernisierungsmaßnahmen,
  • barrierereduzierende Umbaumaßnahmen sowie
  • weitere förderfähige wohnwirtschaftliche Verwendungen.

Für barrierereduzierende Umbaumaßnahmen sind darüber hinaus zusätzliche Erleichterungen vorgesehen.

Vereinfachte Besteuerung von Wohnförderkonten

Die steuerliche Behandlung von Wohneigentum wird einfacher und transparenter.

  • Die bisherige jährliche Erhöhung des Wohnförderkontos um 2 % entfällt ab dem 01.01.2028.
  • Die nachgelagerte Besteuerung erfolgt grundsätzlich innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der Auszahlungsphase.
  • Nach Ablauf dieses Zeitraums kann über das selbst genutzte Wohneigentum grundsätzlich frei verfügt werden.

Für welche Verträge gelten die Regelungen?

Die Regelungen gelten für alle Wohnförderkonten, die ab dem 01.01.2028 entstehen – unabhängig davon, ob der zugrunde liegende Altersvorsorge-Vertrag bereits besteht oder neu abgeschlossen wurde.

Ein Wohnförderkonto entsteht insbesondere:

  • bei einer Entnahme für bestimmte wohnungswirtschaftliche Zwecke mit Kündigung oder mit Darlehen,
  • sowie bei bestehenden Vor- und Zwischenfinanzierungen, wenn der Vertrag zugeteilt wird.

Ihre Vorteile

Die neuen Regelungen machen den Altersvorsorge-Bausparvertrag noch attraktiver: Erweiterte Verwendungsmöglichkeiten, mehr Wahlfreiheit bei der Auszahlung sowie vereinfachte steuerliche Regelungen bieten Ihnen mehr Flexibilität und zusätzlichen Gestaltungsspielraum.

Hier finden Sie die FAQs zum Altersvorsorge Bausparen

FAQs zur Förderung

FAQs zur Förderung

Hier finden Sie weitere Informationen rund um die neue Förderung. 

Persönliche Unterstützung für Sie

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