Arbeitnehmer-Sparzulage

Mit Bausparen sicher und gefördert sparen

Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage unterstützt der Staat Arbeitnehmer mit einem Zuschuss dabei, Vermögen aufzubauen. Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage wurden ab Januar 2024 mehr als verdoppelt. Durch diese Erweiterung erhöht sich die Anzahl der förderberechtigten Arbeitnehmer, Arbeiter und Beamte von 8 Millionen auf 22 Millionen* Personen. (*Quelle: Verband der privaten Bausparkassen)

Die Einkommensgrenzen der Arbeitnehmer-Sparzulage liegen nach der Erhöhung sogar über den Einkommensgrenzen der Wohnungsbauprämie, sodass Sie mit Bausparen die Möglichkeit haben von der doppelten staatlichen Förderung zu profitieren. 

 

 

Voraussetzungen der Arbeitnehmer-Sparzulage

Sie erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn: 

  • Sie als Arbeitnehmer, Arbeiter, Beamter, Zeitsoldat, Heimarbeiter oder Aushilfskraft tätig sind
  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen folgende Beträge nicht übersteigt:
    • 17.900 € bei Alleinstehenden bzw. 35.800 € bei Verheirateten für den Erhalt der Förderung bis 2023
    • 40.000 € bei Alleinstehenden bzw. 80.000 € bei Verheirateten für den Erhalt der Förderung ab 2024
  • Ihr Arbeitgeber die vereinbarten vermögenswirksamen Leistungen direkt von Ihrem Gehalt auf Ihr Bausparkonto überweist
  • Sie die Einwilligung zur Datenübermittlung an die Finanzbehörde erteilt haben

Beim Bausparen werden Ihre eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von

  • maximal 470 € VL bei Alleinstehenden oder Verheirateten mit einem Arbeitnehmer und
  • maximal 940 € VL bei Verheirateten mit zwei Arbeitnehmern

mit der Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von jährlich 9 % gefördert. 

 

Möglichkeiten der Verwendung

Die Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage kann nach dem Ablauf einer 7-jährigen Bindefrist erfolgen. Vor Ablauf der Bindefrist ist eine Auszahlung bei Zuteilung und wohnungswirtschaftlicher Verwendung (bspw. Bau, Kauf, Modernisierung oder Renovierung) möglich.

Informieren Sie sich bei Ihrem Berater!

Beantragung der Arbeitnehmer-Sparzulage

Die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen Sie jedes Jahr in der Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt. Die VL-Bescheinigung wird elektronisch an das jeweils zuständige Finanzamt übermittelt, sofern Sie der elektronischen Übermittlung nicht widersprochen haben.

Errechnen Sie Ihre mögliche Förderung

Anfang Januar erhalten Sie Ihren Kontoauszug des vergangenen Jahres, auf welchen sich der Blick auf jeden Fall lohnt. Überprüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Vermögensberater, ob eine Anpassung Ihres Bausparvertrages zur vollen Ausschöpfung der staatlichen Förderung erforderlich ist. Prüfen Sie mit ihm welchen finanziellen Spielraum sie für weitere Einzahlungen auf Ihren Bausparvertrag haben, um die Förderung in voller Höhe zu erhalten.

Bauspar-Prämiencheck

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Nutzen Sie unseren Bauspar-Prämiencheck, um Ihre mögliche staatliche Förderung zu berechnen.

Persönliche Unterstützung für Sie

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Die Produkte der Badenia erhalten Sie exklusiv bei unserem Partner Deutsche Vermögensberatung (DVAG).
Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) unterstützt Sie persönlich vor Ort und kompetent bezüglich unserer Bauspar- und Finanzierungsprodukte.