Arbeitnehmer-Sparzulage
Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage unterstützt der Staat Arbeitnehmer mit einem Zuschuss dabei, Vermögen aufzubauen. Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage wurden ab Januar 2024 mehr als verdoppelt. Durch diese Erweiterung erhöht sich die Anzahl der förderberechtigten Arbeitnehmer, Arbeiter und Beamte von 8 Millionen auf 22 Millionen* Personen. (*Quelle: Verband der privaten Bausparkassen)
Die Einkommensgrenzen der Arbeitnehmer-Sparzulage liegen nach der Erhöhung sogar über den Einkommensgrenzen der Wohnungsbauprämie, sodass Sie mit Bausparen die Möglichkeit haben von der doppelten staatlichen Förderung zu profitieren.
Voraussetzungen der Arbeitnehmer-Sparzulage
Möglichkeiten der Verwendung
Beantragung der Arbeitnehmer-Sparzulage
Errechnen Sie Ihre mögliche Förderung
Anfang Januar erhalten Sie Ihren Kontoauszug des vergangenen Jahres, auf welchen sich der Blick auf jeden Fall lohnt. Überprüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Vermögensberater, ob eine Anpassung Ihres Bausparvertrages zur vollen Ausschöpfung der staatlichen Förderung erforderlich ist. Prüfen Sie mit ihm welchen finanziellen Spielraum sie für weitere Einzahlungen auf Ihren Bausparvertrag haben, um die Förderung in voller Höhe zu erhalten.
Bauspar-Prämiencheck
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Nutzen Sie unseren Bauspar-Prämiencheck, um Ihre mögliche staatliche Förderung zu berechnen.
Persönliche Unterstützung für Sie
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