Deutsche Bausparkasse Badenia AG

Instituts-Vergütungsverordnung
Das Bild zeigt den Eingangsbereich eines modernen Bürogebäudes. Links im Bild befindet sich eine Glasdrehtür, die in das Gebäude führt. Über dem Eingang erstreckt sich ein großes Vordach. Rechts im Vordergrund steht ein Schild mit der Aufschrift "Deutsche Bausparkasse BADENIA" und einem roten Dachsymbol. Das Gebäude hat große Fenster und eine helle Fassade. Vor dem Eingang sind Fahrradständer zu sehen, und der Boden ist mit Pflastersteinen bedeckt.

Grundsätze der Vergütungssysteme der Deutschen Bausparkasse Badenia AG - ohne Berücksichtigung von Tarifangestellten

  • Die Vergütungssysteme der Deutschen Bausparkasse Badenia AG entsprechen den Anforderungen der Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) vom 14. Februar 2023
  • Die Vergütungssysteme zielen auf den nachhaltigen Erfolg der Deutschen Bausparkasse Badenia AG ab und sind so gestaltet, dass keine Anreize zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken geschaffen werden und diese nicht der Überwachungsfunktion der Kontrolleinheiten zuwiderlaufen.
  • Für alle Vergütungsmodelle gilt das Gebot der Schriftlichkeit.
  • Die Vergütung besteht aus festen Bezügen und variablen Anteilen.
  • Inhalt des variablen Anteils können sowohl Unternehmensziele als auch individuelle Ziele sein; Ausnahme sind die Internal Control Functions, bei denen sich der variable Anteil überwiegend an individuellen Zielen orientiert.
  • Die individuellen Ziele werden mit der jeweiligen Führungskraft vereinbart.

Der Gesamtbetrag der variablen Vergütungen schränkt nicht die Fähigkeit der Deutschen Bausparkasse Badenia AG ein, eine angemessene Eigenmittelausstattung dauerhaft aufrechtzuerhalten. Der Gesamtbetrag der Vergütungen betrug 2024 insgesamt 10,14 Mio. €, davon betrugen die variablen Vergütungen insgesamt 1,57 Mio. €. Diese Beträge verteilen sich auf insgesamt 89 Personen.