Deutsche Bausparkasse Badenia AG

Instituts-Vergütungsverordnung

Grundsätze der Vergütungssysteme der Deutschen Bausparkasse Badenia AG - ohne Berücksichtigung von Tarifangestellten

  • Die Vergütungssysteme der Deutschen Bausparkasse Badenia AG entsprechen den Anforderungen der Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) vom 25. Juli 2017; eine sukzessive Anpassung der noch bestehenden Abweichungen erfolgt unter Berücksichtigung der Übergangsregelung gem. §§ 14 und 28 InstitutsVergV
  • Die Vergütungssysteme zielen auf den nachhaltigen Erfolg der Deutschen Bausparkasse Badenia AG ab und sind so gestaltet, dass keine Anreize zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken geschaffen werden und diese nicht der Überwachungsfunktion der Kontrolleinheiten zuwiderlaufen.
  • Für alle Vergütungsmodelle gilt das Gebot der Schriftlichkeit.
  • Die Vergütung besteht aus festen Bezügen und variablen Anteilen.
  • Inhalt des variablen Anteils können sowohl Konzern- und Unternehmensziele als auch individuelle Ziele sein; Ausnahme sind die Internal Control Functions, bei denen sich der variable Anteil überwiegend an individuellen Zielen orientiert.
  • Die individuellen Ziele werden mit der jeweiligen Führungskraft vereinbart.

Der Gesamtbetrag der variablen Vergütungen schränkt nicht die Fähigkeit der Deutschen Bausparkasse Badenia AG ein, eine angemessene Eigenmittelausstattung dauerhaft aufrechtzuerhalten. Der Gesamtbetrag der Vergütungen betrug 2022 insgesamt 9,32 Mio. €, davon betrugen die variablen Vergütungen insgesamt 1,68 Mio. €. Diese Beträge verteilen sich auf insgesamt 88 Personen.