Deutsche Bausparkasse Badenia AG

Schufa

SCHUFA-Information gültig ab 01.12.2023

SCHUFA-Information nach Art. 14 DSGVO

1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Tel.: +49 (0) 6 11-92 78 0
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der SCHUFA ist unter der o. g. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz oder per
E-Mail unter datenschutz@schufa.de erreichbar.


2. Datenverarbeitung durch die SCHUFA
2.1 Zwecke der Datenverarbeitung und berechtigte Interessen, die von der SCHUFA oder einem Dritten verfolgt werden
Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten, um berechtigten Empfängern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen und juristischen Personen zu geben. Hierzu werden auch Scorewerte ermittelt und übermittelt. Sie stellt die Informationen nur dann zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor Eingehung von Geschäften mit finanziellem Ausfallrisiko gegeben. Die Kreditwürdigkeitsprüfung dient der Bewahrung der Empfänger vor Verlusten im Kreditgeschäft und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, Kreditnehmer durch Beratung vor einer übermäßigen Verschuldung zu bewahren. Die Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur Betrugsprävention, Seriositätsprüfung, Geldwäscheprävention, Identitäts- und Altersprüfung, Anschriftenermittlung, Kundenbetreuung oder Risikosteuerung sowie der Tarifierung oder Konditionierung. Neben den vorgenannten Zwecken verarbeitet die SCHUFA personenbezogene Daten auch zu internen Zwecken (z. B. Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten, Forschung und Entwicklung insbesondere zur Durchführung interner Forschungsprojekte (z. B. SCHUFA-Kreditkompass) oder zur Teilnahme an nationalen und internationalen externen Forschungsprojekten im Bereich der genannten Verarbeitungszwecke sowie Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs). Das berechtigte Interesse hieran ergibt sich aus den jeweiligen Zwecken und ist im Übrigen wirtschaftlicher Natur (effiziente Aufgabenerfüllung, Vermeidung von Rechtsrisiken). Es können auch anonymisierte Daten verarbeitet werden. Über etwaige Änderungen der Zwecke der Datenverarbeitung wird die SCHUFA gemäß Art. 14 Abs. 4 DSGVO informieren.
2.2 Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO) sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DSGVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.
2.3 Herkunft der Daten
Die SCHUFA erhält ihre Daten einerseits von ihren Vertragspartnern. Dies sind im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert oder Standardvertragsklauseln vereinbart wurden, die unter www.schufa.de eingesehen werden können) ansässige Institute, Finanzunternehmen und Zahlungsdienstleister, die ein finanzielles Ausfallrisiko tragen (z. B. Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Kreditkarten-, Factoring- und Leasingunternehmen) sowie weitere Vertragspartner, die zu den unter Ziffer 2.1 genannten Zwecken Produkte der SCHUFA nutzen, insbesondere aus dem (Versand-) Handels-, eCommerce-, Dienstleistungs-, Vermietungs-, Energieversorgungs-, Telekommunikations-, Versicherungs-, oder Inkassobereich. Darüber hinaus verarbeitet die SCHUFA Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen wie etwa öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen (z. B. Schuldnerverzeichnisse, Insolvenzbekanntmachungen) oder von Compliance-Listen (z. B. Listen über politisch exponierte Personen und Sanktionslisten) sowie von Datenlieferanten. Die SCHUFA speichert ggf. auch Eigenangaben der betroffenen Personen nach entsprechender Mitteilung und Prüfung.
2.4 Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
Personendaten, z. B. Name (ggf. auch vorherige Namen, die auf gesonderten Antrag beauskunftet werden), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften | Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Durchführung eines Geschäftes (z. B. Girokonten, Ratenkredite, Kreditkarten, Pfändungsschutzkonten, Basiskonten) | Informationen über nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen wie z. B. unbestrittene, fällige und mehrfach angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren Erledigung | Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigen betrügerischem Verhalten wie z. B. Identitäts oder Bonitätstäuschungen | Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen (z. B. Schuldnerverzeichnisse, Insolvenzbekanntmachungen) | Daten aus Compliance-Listen | Informationen ob und in welcher Funktion in allgemein zugänglichen Quellen ein Eintrag zu einer Person des öffentlichen Lebens mit übereinstimmenden Personendaten existiert |Anschriftendaten | Scorewerte
2.5 Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert oder Standardvertragsklauseln vereinbart wurden, die unter www.schufa.de eingesehen werden können) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DSGVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.
2.6 Dauer der Datenspeicherung
Die SCHUFA speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Dauer.
Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Dauer ist die Erforderlichkeit der Verarbeitung zu den o. g. Zwecken. Im
Einzelnen sind die Speicherfristen in einem Code of Conduct des Verbandes "Die Wirtschaftsauskunfteien e. V." festgelegt.
Dieser sowie weitere Details zu unseren Löschfristen können unter www.schufa.de/loeschfristen eingesehen werden.

 

3. Betroffenenrechte
Jede betroffene Person hat gegenüber der SCHUFA das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO. Die SCHUFA hat für Anliegen von betroffenen Personen ein Privatkunden ServiceCenter eingerichtet, das schriftlich unter SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln, telefonisch unter +49 (0) 6 11-92 78 0 und über ein Rückfrageformular unter www.schufa.de/rueckfrageformular erreichbar ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die für die SCHUFA zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, zu wenden. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden.

Nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus Gründen,
die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, widersprochen werden.
Das Widerspruchsrecht gilt auch für die nachfolgend dargestellte Profilbildung.
Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und z. B. an
SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln gerichtet werden.

 

 

4. Profilbildung (Scoring)
Neben der Erteilung von Auskünften über die zu einer Person gespeicherten Informationen unterstützt die SCHUFA ihre Vertragspartner durch Profilbildungen, insbesondere mittels sogenannter Scorewerte. Unter dem Oberbegriff der Profilbildung wird die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Analyse bestimmter Aspekte zu einer Person verstanden. Besondere Bedeutung nimmt dabei das sogenannte Scoring im Rahmen der Bonitätsprüfung und Betrugsprävention ein. Scoring kann aber darüber hinaus der Erfüllung weiterer der in Ziffer 2.1 dieser SCHUFA-Information genannten Zwecke dienen. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse oder Verhaltensweisen erstellt. Anhand der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen.

Zusätzlich zu dem bereits seit vielen Jahren im Bereich des Bonitätsscorings etablierten Verfahren der Logistischen Regression, können bei der SCHUFA auch Scoringverfahren aus den Bereichen sogenannter Komplexer nicht linearer Verfahren oder Expertenbasierter Verfahren zum Einsatz kommen. Dabei ist es für die SCHUFA stets von besonderer Bedeutung, dass die eingesetzten Verfahren mathematisch-statistisch anerkannt und wissenschaftlich fundiert sind. Unabhängige externe Gutachter bestätigen uns die Wissenschaftlichkeit dieser Verfahren. Darüber hinaus werden die angewandten Verfahren der zuständigen Aufsichtsbehörde offengelegt. Für die SCHUFA ist es selbstverständlich, die Qualität und Aktualität der eingesetzten Verfahren regelmäßig zu prüfen und entsprechende Aktualisierungen vorzunehmen.

Die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität erfolgt bei der SCHUFA auf Grundlage der zu einer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten, die auch in der Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ausgewiesen werden. Anhand dieser bei der SCHUFA gespeicherten Informationen erfolgt dann eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Für die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität werden die gespeicherten Daten in sogenannte Datenarten zusammengefasst, die unter www.schufa.de/scoring-faq eingesehen werden können. Bei der Ermittlung von Scorewerten zu anderen Zwecken können auch weitere Daten(arten) einfließen. Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besonders sensible Daten nach Art. 9 DSGVO (z. B. ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen) werden bei der SCHUFA nicht gespeichert und stehen daher für die Profilbildung nicht zur Verfügung. Auch die Geltendmachung der Rechte der betroffenen Person nach der DSGVO, wie z. B. die Einsichtnahme in die zur eigenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten nach Art. 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Profilbildung. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen des § 31 BDSG.

Mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Person bspw. einen Baufinanzierungskredit zurückzahlen wird, muss nicht der Wahrscheinlichkeit entsprechen, mit der sie eine Rechnung beim Versandhandel termingerecht bezahlt. Aus diesem Grund bietet die SCHUFA ihren Vertragspartnern unterschiedliche branchen- oder sogar kundenspezifische Scoremodelle an. Scorewerte verändern sich stetig, da sich auch die Daten, die bei der SCHUFA gespeichert sind, kontinuierlich verändern. So kommen neue Daten hinzu, während andere aufgrund von Speicherfristen gelöscht werden. Außerdem ändern sich auch die Daten selbst im Zeitverlauf (z. B. die Dauer des Bestehens einer Geschäftsbeziehung), sodass auch ohne neue Daten Veränderungen auftreten können.

Wichtig zu wissen: Die SCHUFA selbst trifft grundsätzlich keine Entscheidungen. Sie unterstützt die angeschlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Auskünften und Profilbildungen in ihrem Risikomanagement. Die Entscheidung für oder gegen ein Geschäft trifft hingegen allein der direkte Geschäftspartner. Verlässt sich ein Vertragspartner bei seiner Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses maßgeblich auf das Scoring der SCHUFA, gelten ergänzend die Bestimmungen des Art. 22 DSGVO. Das Scoring der SCHUFA kann in diesem Fall z. B. dabei helfen, alltägliche Kreditgeschäfte rasch abwickeln zu können; es kann unter Umständen aber auch dazu führen, dass ein Vertragspartner eine negative, möglicherweise ablehnende Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses trifft. Weiterführende Informationen, wie ein Vertragspartner das Scoring der SCHUFA verwendet, können beim jeweiligen Vertragspartner eingeholt werden. Weitere Informationen zu Profilbildungen und Scoring bei der SCHUFA (z. B. über die derzeit im Einsatz befindlichen Verfahren) können unter www.schufa.de/scoring-faq eingesehen werden.

 

Stand: Dezember 2023