Sparen

Vorsorge für kleine und spontane Wünsche

Um sich Wünsche spontan erfüllen zu können, sollte man immer Geld auf der "hohen Kante" haben. Auf einem Sparkonto mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist ist Ihr Geld sicher angelegt und kurzfristig verfügbar. Ihre Spareinlagen sind bei uns gut aufgehoben.

Das Sparkonto - der Klassiker, wenn's um das Sparen geht

Das Sparkonto ist die einfachste und sicherste Möglichkeit der Geldanlage.

Ihre Vorteile auf einen Blick: 

  • minimale Mindestanlage von nur 10 € 
  • schnelle Verfügbarkeit
  • bei einem Sparkonto mit 3-monatiger Kündigungsfrist kann jeden Monat über einen Betrag von 2.000 € vorschusszinsfrei¹ verfügt werden.
  • keine Kontogebühren
  • telefonische Auszahlung möglich (mit der Angabe Ihrer Sparkontonummer und des Geheimwortes können Sie telefonisch über Ihr Sparkonto verfügen. Sie nennen uns Ihren Auszahlungswunsch und wir veranlassen sofort die Überweisung)
  • Auszahlungen bequem und einfach auch über den Online-Auszahlungsservice möglich

Das Mietkaution-Sparkonto - sicher und einfach

Endlich – der langersehnte Umzug in ein schönes, neues Zuhause. Wenn Ihr neuer Vermieter eine Mietsicherheit verlangt, bietet die Deutsche Bausparkasse Badenia Ihnen mit dem Mietkaution-Sparkonto die ideale Service-Leistung: sicher und bequem.

So funktioniert das Mietkautionskonto:

  • Mietvertrag mit Ihrem neuen Vermieter abschließen
  • Badenia-Mietkaution-Sparkonto auf Ihren Namen eröffnen und an den Vermieter verpfänden, gleichzeitig Freistellungsauftrag erteilen
  • Kautionsbetrag überweisen
  • Der Vermieter erhält die Verpfändungs-Bestätigung; Sie den Schlüssel

Ihre Vorteile auf einen Blick: 

  • risikolose Anlage
  • als Mieter sind Sie Kontoinhaber und können einen Freistellungsauftrag stellen
  • keine Gebühren oder Entgelte
  • bei Kündigung Ihres Mietkautionskontos durch Ihren Vermieter werden Sie angeschrieben, bevor die Auszahlung erfolgt
  • drei Monate Kündigungsfrist
¹Die Höhe der Vorschusszinsen gemäß Ziffer 8. (4) der Sonderbedingungen für Spareinlagen beträgt ein Viertel des für die Spareinlage jeweils geltenden Zinssatzes. Die Vorschusszinsen werden ab dem Tag der Auszahlung bis zum Ablauf der vertragsgemäßen Kündigungsfrist berechnet. Bei Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist werden Vorschusszinsen ab dem Tag der Auszahlung bis zum Ablauf der vertragsgemäßen Kündigungsfrist auf den Betrag berechnet, der den Betrag von 2.000 € übersteigt.

Unsere Spareinlagenkondition - gültig ab 07.03.2024

Unsere Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist bieten aktuell einen Zinssatz von 0,75 % p.a.

Änderungen vorbehalten. Es gelten die Konditionen am Tag des Geldeingangs.
Bitte beachten Sie die Bedingungen für Spareinlagen.

Online-Auszahlungsservice für Ihr Sparkonto

Die Badenia bietet Ihnen die Möglichkeit, Auszahlungen online von Ihrem Sparkonto einfach und bequem auf Ihre hinterlegte Bankverbindung zu veranlassen. Die Flexibilität kommt genau zum richtigen Zeitpunkt. Denn die vergangenen Monate haben uns gezeigt, wie schnell sich Lebenssituationen ändern können.

Ihre Vorteile auf einen Blick: 

  • Sie sind nicht an die Telefonbanking-Servicezeiten gebunden
  • Es ist keine Sparurkunde für die Auszahlung erforderlich
  • Sie können, ganz egal wo Sie sind, bei spontanem Geldbedarf flexibel auf Ihr Erspartes zurückgreifen

Profitieren Sie von mehr Flexibilität und beantragen Sie am Besten noch heute unseren neuen Online-Service! 

Zur Beantragung des Online-Auszahlungsservice nutzen Sie bitte das Formular "Antrag auf Telefonbanking und Online-Auszahlungsservice". Dieses finden Sie hier.

Mietkautionskonten, abgetretene Sparkonten und Sparkonten mit minderjährigem Kontoinhaber sind vom Online-Auszahlungsservice ausgeschlossen.

Online-Auszahlungsservice für Sparkonten

Online-Auszahlungsservice für Sparkonten

Greifen Sie einfach, ganz egal wo Sie sind, flexibel bei spontanem Geldbedarf auf Ihr Erspartes zurück.

FAQ - häufig gestellte Fragen zum Online-Auszahlungsservice

Wie ist der Online-Auszahlungsservice zu beantragen?

Für die Teilnahme am Online-Auszahlungsservice ist die Teilnahme am Badenia-Telefonbanking Voraussetzung.
Sofern Sie das Badenia-Telefonbanking noch nicht nutzen, füllen Sie das Formular „Antrag auf Telefonbanking und Online-Auszahlungsservice“ vollständig aus.

Sofern Sie bereits das Badenia-Telefonbanking nutzen,

  • kreuzen Sie bitte „Ich/Wir nehme/n bereits am Telefonbanking teil und möchte/n zusätzlich den Online-Auszahlungsservice beantragen“ an, 
  • vergeben Sie ein neues Geheimwort und 
  • vermerken das gewünschte Auszahlungskonto.

Das neue Geheimwort und das Auszahlungskonto gelten dann für das Telefonbanking und den Online-Auszahlungsservice.

Das Formular können Sie an folgende Adresse zurücksenden:

Deutsche Bausparkasse Badenia AG
Badeniaplatz 1 
76114 Karlsruhe

E-Mail: service@badenia.de
 

Sobald der Online-Auszahlungsservice für Sie hinterlegt ist, erhalten Sie eine Bestätigung für die Nutzung des Telefonbanking und des Online-Auszahlungsservice sowie Ihre Online-PIN, die bei jedem Online-Auszahlungsauftrag anzugeben ist.

 

Welche Angaben werden für eine Auszahlung benötigt?

Für die Auszahlung werden folgende Angaben benötigt:

  • Ihre Vertragsnummer
  • Ihre E-Mail-Adresse
  • das von Ihnen vergebene Geheimwort
  • die Online-PIN (diese haben Sie von uns erhalten)
     

Gibt es einen Mindest- und Maximalauszahlungsbetrag?

Der Mindestbetrag beläuft sich auf 10 €. Einen Maximalauszahlungsbetrag gibt es nicht. Zu beachten ist, dass Auszahlungen von insgesamt 2.000 € innerhalb 3 Monaten kostenfrei sind. Für Auszahlungen über den Betrag hinaus fallen Vorschusszinsen an.

Wann wird meine Auszahlung bearbeitet?

Ihr erteilter Online-Auszahlungsauftrag wird an den banküblichen Arbeitstagen einmal täglich in der Regel um 13:30 Uhr ausgeführt. Falls Sie an einem Tag mehrere Online-Auszahlungsaufträge erteilt haben, wird jeweils der zuletzt von Ihnen erteilte Auszahlungsauftrag ausgeführt. 
Ein Online-Auszahlungsauftrag der nach 13.30 Uhr erteilt wird, wird erst am Folgetag als (neuer) Online-Auszahlungsauftrag bearbeitet.

Was tun, wenn ich mein Geheimwort/meine Online-PIN nicht mehr weiß/verloren gegangen ist?

Sollten Ihnen die Angaben nicht mehr vorliegen, dann ist der Online-Auszahlungsservice erneut zu beantragen. Durch die erneute Beantragung erlischt die Gültigkeit Ihres alten Geheimwortes und Ihrer alten Online-PIN.
Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie in unserem FAQ unter der Frage „Wie ist der Online-Auszahlungsservice zu beantragen?“.

Was tun, wenn ich mich gesperrt habe?

Ihr Zugang zum Online-Auszahlungsservice wird nach dreimaliger falscher Eingabe von Geheimwort und/oder Online-PIN automatisch temporär für 30 Minuten gesperrt. Im Wiederholungsfall dauerhaft. Eine dauerhafte Sperre erfolgt auch, wenn der Online-Auszahlungsservice durch Sie 24 Monate nicht genutzt wurde. 
Eine Aufhebung der Sperre und erneute Teilnahme am Online-Auszahlungsservice ist möglich. Der Zugang ist neu schriftlich zu beantragen.

Was passiert mit meinen Daten, die ich im Online-Auszahlungsservice angebe?

Ihre Daten werden weder gespeichert, noch an Dritte weitergegeben.

Persönliche Unterstützung für Sie

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Die Produkte der Badenia erhalten Sie exklusiv bei unserem Partner Deutsche Vermögensberatung (DVAG).
Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) unterstützt Sie persönlich vor Ort und kompetent bezüglich unserer Bauspar- und Finanzierungsprodukte.