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Deutsche Bausparkasse Badenia AG
Badeniaplatz 1
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E-Mail:
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Neue Regelung für SEPA-Überweisungen - Empfängerüberprüfung (Verification of Payee – VoP)
Seit dem 9. Oktober 2025 gilt in der EU eine neue Vorschrift für SEPA-Überweisungen: die Empfängerüberprüfung (Verification of Payee – VoP). Diese Regel soll helfen, Fehler und Betrug bei Überweisungen zu vermeiden. Dabei wird geprüft, ob der Name des Empfängers zur IBAN passt. Die Pflicht gilt für alle Banken und Institute, die Zahlungskonten im gesetzlichen Sinn führen.
Und was heißt das für uns als Bausparkasse?
Wir führen keine Zahlungskonten im gesetzlichen Sinn. Deshalb nehmen wir nicht an der VoP-Prüfung teil.
Für Sie als Kundin oder Kunde, der an uns überweist, bedeutet das:
Sie erhalten bei Verwendung der oben genannten Kontodaten unter Umständen einen entsprechenden Hinweis Ihrer Bank, dass eine Überprüfung nicht möglich ist. Wir bestätigen Ihnen daher hiermit nochmals unsere obigen Kontodaten. Diese sind korrekt und bei Ihrer Verwendung können Sie den Hinweis Ihrer Bank überspringen. Ihre Zahlungen sind wie bisher sicher.