FAQs zum Jahreskontoauszug
Jahreskontoauszug
1. Wann bekomme ich meinen Kontoauszug?
Die Jahreskontoauszüge inklusive aller Unterlagen versenden wir in der Zeit vom 09. bis einschließlich 16. Januar 2026.
Druck und Versand der Kontoauszüge geschehen vollautomatisch. Ein vorgezogener Versand einzelner Kontoauszüge ist deshalb nicht möglich.
2. Welche Unterlagen erhalte ich mit meinem Kontoauszug?
Jeder Kunde erhält individuell zusammengestellte Unterlagen:
Feste Bestandteile sind
- Anschreiben
- Kontoauszug
- Antrag auf Wohnungsbauprämie
Individuelle Bestandteile können sein
- Steuerbescheinigung
3. Wann erhalte ich meinen Sparkonto-Auszug?
Der Versand des Sparkonto-Auszug (Depositen) erfolgt jährlich im Januar.
Zusätzlich wird nach jeder Auszahlung ein aktueller Sparkonto-Auszug an Sie versendet.
Freistellungsauftrag und Sparer-Pauschbetrag
1. Wozu benötige ich einen Freistellungsauftrag?
Mit einem Freistellungsauftrag können Sie uns beauftragen, den Sparer-Pauschbetrag beim Steuerabzug zu berücksichtigen. In diesem Fall wird für Zinseinkünfte bis maximal zum aktuell gültigen Freibetrag keine Abgeltungsteuer einbehalten. Der Betrag kann auf mehrere Kreditinstitute aufgeteilt werden.
2. In welcher Höhe habe ich einen Freistellungsauftrag erteilt?
Die Höhe Ihres aktuellen Freistellungsauftrages nennen wir Ihnen auf der Rückseite des Anschreibens zum Kontoauszug. Falls Sie eine Änderung Ihres Freistellungsauftrages vornehmen möchten, finden Sie das entsprechende Formular im Formularcenter.
3. Warum wurden Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belastet?
Es lag uns entweder kein oder kein ausreichender Freistellungsauftrag vor.
Sollten Sie den maximalen Sparer-Pauschbetrag im Jahr 2025 von 1.000 Euro für Alleinstehende bzw. 2.000 Euro für Verheiratete/Lebenspartner nicht ausgeschöpft haben, können Sie die abgeführten Beträge in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Wohnungsbauprämie
1. Was ist Wohnungsbauprämie?
Der Staat fördert eigene Sparleistungen und Guthabenzinsen ab dem Sparjahr 2021 in Höhe von maximal
- 700 Euro bei Alleinstehenden und
- 1.400 Euro bei Verheirateten/Verpartnerten
mit der Wohnungsbauprämie (WoP) in Höhe von 10,0 % p. a.
2. Wer kann Wohnungsbauprämie erhalten?
Die Förderung erhalten Sie, wenn Sie
- mindestens 16 Jahre alt sind
- uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben)
- Ihren Bausparvertrag mit mindestens 50 Euro jährlich bespart haben und
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen bei Alleinstehenden 35.000 Euro oder bei Verheirateten/Verpartnerten 70.000 Euro nicht übersteigt
3. Wie beantrage ich Wohnungsbauprämie?
Sie erhalten von uns mit dem Kontoauszug einen Antrag auf Wohnungsbauprämie, sofern die oben genannten Voraussetzungen vorliegen. Bitte senden Sie uns den Antrag auf Wohnungsbauprämie vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post zurück. Den Antrag auf Wohnungsbauprämie 2025 können Sie bis zum 31.12.2027 stellen.
4. Wann und wie wird die Wohnungsbauprämie vom Finanzamt überwiesen?
Für Verträge, die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen wurden, ist die 7-Jährige Bindefrist abgelaufen. Daher erfolgt für all diese Verträge gleich eine Gutschrift auf dem Bausparvertrag.
Für Bausparverträge, die ab dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden, gilt:
Das Bausparguthaben ist wohnungswirtschaftlich zu verwenden (beispielsweise zum Bau, Kauf, Modernisierung oder Renovierung).
Wird das Bausparguthaben für andere Zwecke eingesetzt, besteht kein Prämienanspruch.
Mit einer Ausnahme: junge Bausparer, die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt sind, können das Bausparguthaben einmalig flexibel verwenden und erhalten nach Auflösung die Wohnungsbauprämien der letzten 7 abgeschlossenen Jahre.
5. Unter welchen Voraussetzungen kann ich für vermögenswirksame Leistungen Wohnungsbauprämie beantragen?
Seit dem 01.01.2024 gelten erhöhte Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage. Für Alleinstehende beträgt die Einkommensgrenze 40.000 € und für Verheiratete/Verpartnerte 80.000 €. Eine Berücksichtigung der vermögenswirksamen Leistungen für die Wohnungsbauprämie ist seit 2024 nicht mehr möglich.
Arbeitnehmer-Sparzulage
1. Habe ich Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage?
Wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen folgende Beträge nicht übersteigt:
- 40.000 € bei Alleinstehenden bzw.
- 80.000 € bei Verheirateten/Verpartnerten
Jeder im Inland lebende Arbeitnehmer kann für vermögenswirksame Leistungen bis zu einem Betrag von 470 € jährlich eine Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 9 % erhalten.
2. Wie beantrage ich Arbeitnehmer-Sparzulage?
Die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen Sie unter Angabe unseres Institutsschlüssels 1000012 in Ihrer Einkommensteuererklärung.
Wenn vermögenswirksame Leistungen auf Ihr Bausparkonto eingezahlt wurden, melden wir die erforderlichen Daten elektronisch an Ihr Finanzamt, sofern Sie der elektronischen Übermittlung nicht widersprochen haben. Die Höhe der einbezahlten Beträge nennen wir Ihnen auf der Rückseite des Anschreibens zum Kontoauszug. Die Übermittlung kann nur erfolgen, wenn uns alle erforderlichen Daten vorliegen inkl. des anlagebegünstigten Arbeitnehmers. Sollten Angaben fehlen, sind diese entsprechend mitzuteilen.
Das Finanzamt überweist die Arbeitnehmer-Sparzulage nach Ablauf der steuerlichen Festlegungsfrist oder nach Zuteilung, sofern diese früher erfolgt, auf Ihren Bausparvertrag. Weitere Arbeitnehmer-Sparzulagen zahlt das Finanzamt direkt an den Arbeitnehmer aus.
3. Warum habe ich keine VL-Bescheinigung erhalten?
Die VL-Bescheinigung wird ab dem Jahr 2017 nur noch elektronisch an das jeweils zuständige Finanzamt gemeldet, sofern Sie der elektronischen Übermittlung nicht widersprochen haben.