Bausparen – mit staatlicher Unterstützung
Wohnungsbauprämie:
Nur beim Bausparen werden Ihre eigenen Sparleistungen und Guthabenzinsen in Höhe von
- maximal 512 Euro bei Alleinstehenden und
- maximal 1.024 Euro bei Verheirateten
mit der Wohnungsbauprämie (WoP) in Höhe von jährlich 8,8 % gefördert.
Die Förderung erhalten Sie, wenn:
- Sie mindestens 16 Jahre alt sind.
- Sie uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind (mit Wohnsitz, bzw. gewöhnlichem Aufenthaltsort im Inland).
- Sie Ihren Bausparvertrag mit mindestens 50 Euro besparen
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen folgende Grenzen nicht übersteigt:
bei Alleinstehenden: 25.600 Euro
bei Verheirateten: 51.200 Euro
Für Bausparverträge ab 01.01.2009
Für Bausparverträge, die ab dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden, gilt:
Das Bausparguthaben ist wohnungswirtschaftlich zu verwenden (bspw. Bau, Kauf, Modernisierung oder Renovierung).
Wird das Bausparguthaben für andere Zwecke eingesetzt, besteht kein Prämienanspruch.
Eine Ausnahme gilt für junge Leute, die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt sind. Diese können das Bausparguthaben flexibel verwenden. Berücksichtigt werden allerdings nur die letzten sieben Sparjahre bis zur Verfügung. Von dieser Ausnahme kann jeder Bausparer nur einmal Gebrauch machen.
Informieren Sie sich bei Ihrem Berater!