Die Wohnungsbauprämie können Sie beantragen, wenn die Rahmenbedingungen erfüllt sind. Bitte füllen Sie gegebenenfalls den Antrag aus und senden ihn unterschrieben an uns zurück.
Wichtige Informationen zu Ihrem Wohnungsbauprämienantrag:
1) Familienstand: Bausparbeiträge und andere Aufwendungen im Sinne des Wohnungsbauprämiengesetzes sind bis zu einem Höchstbetrag von 700 € bei Alleinstehenden, 1.400 € bei zusammenveranlagten Ehepartnern/Lebenspartnern prämienbegünstigt.
2) Prämie: Unter bestimmten Voraussaussetzungen gibt es auch für vermögenswirksame Leistungen (VL) Wohnungsbauprämie. Das liegt daran, dass die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie (WoP) und Arbeitnehmer-Sparzulage unterschiedlich hoch sind. Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen bei Alleinstehenden über 17.900 €, aber unter 35.000 € und bei Verheirateten/ Lebenspartnern über 35.800 €, aber unter 70.000 € liegt, haben Sie Anspruch auf WoP, aber nicht auf Arbeitnehmersparzulage. Falls Sie die begünstigten Höchsbetrage durch eigene Sparleistungen nicht ausgeschöpft haben, können Ihre VL dann auf dem WoP-Antrag berücksichtigt werden.
3) Weitere Wohnungsbauprämienanträge: Der Höchstbetrag im Sinne des Wohnungsbauprämiengesetzes darf bei der Beantragung der Wohnungsbauprämie insgesamt nicht überschritten werden.
4) Unterschriften: Bitte vergessen Sie die Unterschrift/en nicht! Bei Ehepaaren ist auch die Unterschrift des Ehepartners/Lebenspartners erforderlich; bei Minderjährigen die der Eltern bzw. des/der gesetzlichen Vertreter/s.