
Sonderregelung für das Bundesland Bayern
Baukindergeld Plus:
- Aufstockung des Baukindergeldes vom Bund um zusätzlich 300 € jährlich für maximal 10 Jahre. Das ergibt ein Baukindergeld gesamt pro Kind von 15.000 € in 10 Jahren.
Bayerische Eigenheimzulage:
Auch Kinderlose erhalten eine einmalige Förderung von 10.000 €
Die maximal mögliche Förderung über das Baukindergeld und die bayerischen Fördermittel sehen folgendermaßen aus:
zu versteuerndes Jahreseinkommen (maximal) | Anzahl der Kinder | Erwachsene im Haushalt lebend | Höhe des Baukindergeldes inklusive Baukindergeld Plus (jährlich) | Bayerische Eigenheimzulage (einmalig) | Gesamtförderung in 10 Jahren |
---|---|---|---|---|---|
50.000 € | 0 | 1 | 0 € | 10.000 € | 10.000 € |
75.000 € | 0 | 2 | 0 € | 10.000 € | 10.000 € |
90.000 € | 1 | 1 oder 2 | 1.500 € | 10.000 € | 25.000 € |
105.000 € | 2 | 1 oder 2 | 3.000 € | 10.000 € | 40.000 € |
120.000 € | 3 | 1 oder 2 | 4.500 € | 10.000 € | 55.000 € |
135.000 € | 4 | 1 oder 2 | 6.000 € | 10.000 € | 70.000 € |
150.000 € | 5 | 1 oder 2 | 7.500 € | 10.000 € | 85.000 € |
Spezielle Voraussetzungen für die bayerischen Förderungen:
- der Antragsteller muss seinen Wohnsitz seit mindestens 1 Jahr in
Bayern haben oder seit mindestens 1 Jahr dauerhaft in Bayern
erwerbstätig sein - Baukindergeld Plus: das Baukindergeld des Bundes muss bewilligt sein
Die bayerischen Förderungen werden direkt bei der BayernLabo beantragt.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum bayerischen Baukindergeld und der bayerischen Eigenheimzulage .