Bayerische Sonderregelung


Sonderregelung für das Bundesland Bayern

Baukindergeld Plus:

  • Aufstockung des Baukindergeldes vom Bund um zusätzlich 300 € jährlich für maximal 10 Jahre. Das ergibt ein Baukindergeld gesamt pro Kind von 15.000 € in 10 Jahren.

Bayerische Eigenheimzulage:
Auch Kinderlose erhalten eine einmalige Förderung von 10.000 €

Die maximal mögliche Förderung über das Baukindergeld und die bayerischen Fördermittel sehen folgendermaßen aus:

 

zu versteuerndes
Jahreseinkommen
(maximal)
Anzahl der
Kinder
Erwachsene im Haushalt lebend Höhe des Baukindergeldes inklusive
Baukindergeld Plus
(jährlich)
Bayerische
Eigenheimzulage
(einmalig)
Gesamtförderung
in 10 Jahren
50.000 €   0       1     0 €10.000 €10.000 €
75.000 €   0       2      0 €10.000 €10.000 €
90.000 €   1    1 oder 2 1.500 €10.000 €25.000 €
105.000 €   2    1 oder 23.000 €10.000 €40.000 €
120.000 €   3    1 oder 2 4.500 €10.000 €55.000 €
135.000 €   4    1 oder 26.000 €10.000 €70.000 €
150.000 €   5    1 oder 2 7.500 €10.000 €85.000 €

 

Spezielle Voraussetzungen für die bayerischen Förderungen:

  • der Antragsteller muss seinen Wohnsitz seit mindestens 1 Jahr in
    Bayern haben oder seit mindestens 1 Jahr dauerhaft in Bayern
    erwerbstätig sein
  • Baukindergeld Plus: das Baukindergeld des Bundes muss bewilligt sein

Die bayerischen Förderungen werden direkt bei der BayernLabo beantragt.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum bayerischen Baukindergeld und der bayerischen Eigenheimzulage .