Arbeitnehmer-Sparzulage


Bausparen – ohne Risiko und mit staatlicher Unterstützung sparen

Arbeitnehmer-Sparzulage:

Zusätzlich zu eigenen Einzahlungen können Sie als Arbeitnehmer auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) auf Ihrem Bausparvertrag anlegen. Sie können Ihre vermögenswirksamen Leistungen auch auf einem Bausparvertrag Ihres Ehegatten oder Ihrer Kinder anlegen, wenn diese zu Beginn des Kalenderjahres unter 17 Jahre alt sind. Der Staat fördert diese Einzahlung mit der Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 9,0 % auf maximal 470 Euro VL pro Jahr und Arbeitnehmer.

Sie erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn: 

  • Sie als Arbeitnehmer, Arbeiter, Beamter, Zeitsoldat, Heimarbeiter oder Aushilfskraft tätig sind.
  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 17.900 Euro bei Alleinstehenden bzw. 35.800 Euro bei Verheirateten nicht übersteigt.
  • Ihr Arbeitgeber die vereinbarten vermögenswirksamen Leistungen direkt von Ihrem Gehalt auf Ihr Bausparkonto überweist.

Informieren Sie sich bei Ihrem Berater!