Nutzen Sie den doppelten Handwerkerbonus von bis zu 1.200 Euro im Jahr

Wer seine eigenen vier Wände mit Hilfe eines Handwerkers renoviert oder modernisiert, kann seit
01. Januar 2009 diese Aufwendungen in Höhe von bis zu 1.200 Euro steuerlich geltend machen (§ 35a EStG). Damit hat sich der Handwerkerbonus im Vergleich zu den Vorjahren von 600 Euro auf 1.200 Euro verdoppelt.
Gefördert werden alle handwerklichen Leistungen für Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsarbeiten an Wohnungen, Häusern oder Grundstücken. Dazu zählt z. B. der Einbau einer neuen Heizung, Fenster oder Fußböden, die Modernisierung des Badezimmers, Elektroarbeiten, das Pflastern der Terrasse und vieles mehr. Ausgenommen sind erstmalige Anschaffungs- und Herstellungskosten (beispielsweise die Neuanlage des Gartens), regelmäßige Messarbeiten sowie Reparaturen von Haushaltsgeräten. Bei An- und Ausbau gilt der Handwerkerbonus ebenfalls nicht.
Voraussetzungen für den Steuerbonus
- In allen Rechnungen, die mit der Steuererklärung eingereicht werden, müssen die Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein. Grund hierfür ist, dass Materialkosten nicht steuerlich begünstigt werden.
- Die Bezahlung muss auf dem Bankweg erfolgen, da bei Barzahlung kein Steuerbonus gewährt wird.
Wie hoch ist der Handwerkerbonus?
Bei Bruttolohnkosten bis zu 6.000 Euro wird der maximale Handwerkerbonus von 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt gewährt. Begünstigt werden allerdings nur die in Rechnung gestellten und extra ausgewiesenen Arbeitskosten einschließlich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer.
Beispiel: Modernisierung des Badezimmers
Rechnung über 9.100 Euro
Anteil der Arbeitskosten 5.000 Euro zzgl. MwSt. (19 %) 950 Euro: 5.950 Euro
Steuerbonus (20 %, max. 1.200 Euro): 1.190 Euro
