Zielbewertungszahl
Die niedrigste für eine Zuteilung ausreichende Bewertungszahl.
Zieltilgung
Tilgungsbeitrag in ‰ der Bausparsumme, den der Bausparer als Rückzahlungsbetrag (Zins und Tilgung) anstrebt.
Zinsbindung
Zeitraum, für den ein vereinbarter Zinssatz eines Darlehens, gültig ist. Bei Bauspardarlehen ist der Zinssatz bis zur vollständigen Rückzahlung fest geschrieben.
ZinsPlus
Bei Darlehensverzicht nach Zuteilung und einer Laufzeit von mindestens 7 Jahren wird in der Tarifvariante ClassicFinanz ein ZinsPlus auf die Zinsen bis zur Zuteilung, längstens bis zum Ablauf von 15 Jahren nach Vertragsbeginn gewährt. Bei Bausparverträgen mit einer Bausparsumme von mehr als 225.000 Euro wird kein ZinsPlus gewährt.
Zulagenberechtigte, mittelbar
Alle Personen, die im Beitragsjahr zusammen mit ihrem Ehepartner - zumindest zeitweise - unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und alle folgenden Bedingungen erfüllen:
- Eine eigene unmittelbare Zulagenberechtigung liegt nicht vor
- Es besteht ein eigener zertifizierter Altersvorsorgevertrag
- Der Ehepartner, der unmittelbar zulageberechtigt sein muss, verfügt selbst über einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag oder alternativ über eine förderbare betriebliche Altersversorgung
- Der mittelbar Zulageberechtigte lebt im Beitragsjahr von seinem Ehepartner nicht dauernd getrennt
Zulagenberechtigte, unmittelbar
- Arbeitnehmer mit einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
- Kindererziehende (max. 36 Monate Kindererziehungszeit)
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Selbstständige mit Versicherungspflicht
- Pflegepersonen (min. 14 Stunden p.W. nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit)
- Bezieher von Entgeltersatzleistungen (Kranken- oder Arbeitslosengeld / Arbeitslosengeld II)
- Arbeitslose, die bei einer inländischen Arbeitsagentur als Arbeitssuchende gemeldet sind und keine Entgeltersatzleistungen beziehen
- Pflichtversicherte in einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung soweit die Pflichtmitgliedschaft mit der deutschen Rentenversicherungspflicht vergleichbar ist
- Geringfügig Beschäftigte, wenn sie die Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers durch eigene Beitragsleistungen auf den vollen Satz aufgestockt haben
- Vorruhestandsgeldbezieher
- Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (incl. Ehegatte und Familienangehörige)
- Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit von der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte oder von einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung soweit die Pflichtmitgliedschaft mit der deutschen Rentenversicherungspflicht vergleichbar ist
- Beamte, Richter, Berufssoldaten und denen gleichgestellte Personen sowie Empfänger von Versorgungsbezügen wegen Dienstunfähigkeit, wenn sie eine Einwilligung gegenüber dem Dienstherrn bzw. der Versorgungsstelle fristgemäß abgegeben haben
Zuteilung
Wenn das Mindestsparguthaben am Bewertungsstichtag vor der Zuteilungsperiode vorhanden und die Mindestbewertungszahl erreicht ist, nimmt der Bausparvertrag an den Zuteilungen teil. Die Zuteilungsreihenfolge bestimmt sich nach der Höhe der erreichten Bewertungszahl. Die höhere Bewertungszahl hat den Vorrang. Beginnend mit der höchsten Bewertungszahl werden jeweils so viele Bausparverträge zugeteilt, wie es die Zuteilungsmasse erlaubt. Die niedrigste Bewertungszahl, mit der ein Bausparvertrag noch zugeteilt wird, ist die Zielbewertungszahl für diese Zuteilung. Bei Zuteilung (von der der Bausparer automatisch unterrichtet wird) haben Sie drei Möglichkeiten:
- 1. Sie nehmen die Zuteilung an und lassen sich Ihr angespartes Guthaben inklusive Zinsen, staatlicher Förderungen und das Bauspardarlehen auszahlen (nach entsprechender Sicherstellung).
- 2. Sie lassen den Vertrag weiterlaufen, bis er zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt wird.
- 3. Sie lehnen die Zuteilung ab und lassen sich Ihr angespartes Guthaben inklusive Zinsen und staatlicher Förderung auszahlen (Darlehensverzicht).
Zuteilungsvoraussetzungen
Die folgenden Zuteilungsvoraussetzungen werden jeweils an den Bewertungsstichtagen überprüft:
- Das Mindestsparguthaben der Bausparsumme muss je nach gewählter Tarifvariante angespart sein.
- Die Mindestbewertungszahl muss erreicht sein.
Zwischenkredit
Kredit, der zur Überbrückung der Wartezeit bis zur Zuteilung des Bausparvertrages von den Bausparkassen gewährt werden kann, wenn das Mindestsparguthaben bereits erreicht ist. Nach Zuteilung des Bausparvertrages wird der Zwischenkredit durch die Bausparsumme abgelöst.
