Identifikationsnummer/n
Bitte tragen Sie hier Ihre Identifikationsnummer/n ein.
Die Steuer-Identifikationsnummer dient der Zuordnung und einfacheren Bearbeitung bei Ihrem Finanzamt.
Die elfstellige Nummer wurde Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitgeteilt. Sie kennen Ihre Identifikationsnummer nicht mehr? Sie finden sie auf Ihrem Steuerbescheid oder im Informationsschreiben Ihres Finanzamtes, das Sie im Oktober oder November 2011 über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informiert hat. Im Internet können Sie unter www.identifikationsmerkmale.de Ihre Steuer-Id erneut erfragen.
Familienstand
Bausparbeiträge und andere Aufwendungen im Sinne des Wohnungsbau-Prämiengesetzes sind insgesamt bis zu einem Höchstbetrag von 512 € bei Alleinstehenden, 1.024 € bei zusammenveranlagten Ehegatten prämienbegünstigt. Bitte geben Sie daher unbedingt Ihren Familienstand an.
Prämie
Besteht auf Grund der Einkommensgrenzen kein Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage, können Sie die Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen in die prämienbegünstigten Aufwendungen beantragen. Bitte beachten Sie dazu die Erläuterungen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie und die dort genannten Einkommensgrenzen.
Weitere Wohnungsbauprämienanträge
Der Höchstbetrag im Sinne des Wohnungsbau-Prämiengesetzes darf bei der Beantragung der Wohnungsbauprämie insgesamt nicht überschritten werden.
Unterschriften
Bei Ehepaaren ist auch die Unterschrift des Partners erforderlich. Bausparer zwischen 16 und 18 Jahren benötigen die Unterschrift der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters.