Sicherheit für Badenia-Kunden
Die deutschen Bausparkassen unterliegen dem Bausparkassengesetz. Dort ist geregelt, dass Bauspareinlagen, die von den Bausparern nicht als Darlehen in Anspruch genommen wurden, nur in risikoarme Anlagemöglichkeiten wie z.B. Staatsanleihen investiert werden dürfen. Risikobehaftete Anlagen (bspw. Aktien oder die so genannten strukturierten Papiere) sind für Bausparkassen tabu.
Sicherheit für Ihre Einlagen
Darüber hinaus, sind unsere Sparer gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken derzeit bis max. 100.000 Euro pro Kunde abgesichert.
Zusätzlich ist die Badenia Mitglied im Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds, der Bauspareinlagen in unbegrenzter Höhe und Spareinlagen bis max. 250.000 Euro absichert.
