Bausparen – ohne Risiko und mit staatlicher Unterstützung sparen

Wohnungsbauprämie:

Ihre Vergünstigungen nach dem Wohnungsbauprämiengesetz (WoPG)

Nur beim Bausparen werden Ihre eigenen Sparleistungen und Guthabenzinsen in Höhe von

mit der Wohnungsbauprämie (WoP) in Höhe von jährlich 8,8 % gefördert.

Die Förderung erhalten Sie, wenn:

Neuregelung für Neuverträge ab 01.01.2009

Für Bausparverträge, die ab dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden gilt:
Das Bausparguthaben ist wohnungswirtschaftlich zu verwenden (bspw. Bau, Kauf, Modernisierung oder Renovierung).
Wird das Bausparguthaben für andere Zwecke eingesetzt, besteht kein Prämienanspruch.

Eine Ausnahme gilt für junge Leute, die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre sind. Diese können das Bausparguthaben flexibel verwenden. Berücksichtigt werden allerdings nur die letzten sieben Sparjahre bis zur Verfügung. Von dieser Ausnahme kann jeder Bausparer nur einmal Gebrauch machen.
Informieren Sie sich bei Ihrem Berater!