| Zielbewertungszahl |
Die niedrigste für eine Zuteilung ausreichende Bewertungszahl. |
| Zieltilgung |
Tilgungsbeitrag in ‰ der Bausparsumme, den der Bausparer als Rückzahlungsbetrag (Zins und Tilgung) anstrebt. |
| Zinsbindung |
Zeitraum, für den ein vereinbarter Zinssatz eines Darlehens, gültig ist. Bei Bauspardarlehen ist der Zinssatz bis zur vollständigen Rückzahlung fest geschrieben. |
| ZinsPlus |
Bei Darlehensverzicht nach Zuteilung und einer Laufzeit von mindestens 7 Jahren wird in der Tarifvariante ClassicFinanz ein ZinsPlus auf die Zinsen bis zur Zuteilung, längstens bis zum Ablauf von 15 Jahren nach Vertragsbeginn gewährt. Bei Bausparverträgen mit einer Bausparsumme von mehr als 225.000 Euro wird kein ZinsPlus gewährt. |
| Zuteilung |
Wenn das Mindestsparguthaben am Bewertungsstichtag vor der Zuteilungsperiode vorhanden und die Mindestbewertungszahl erreicht ist, nimmt der Bausparvertrag an den Zuteilungen teil. Die Zuteilungsreihenfolge bestimmt sich nach der Höhe der erreichten Bewertungszahl. Die höhere Bewertungszahl hat den Vorrang. Beginnend mit der höchsten Bewertungszahl werden jeweils so viele Bausparverträge zugeteilt, wie es die Zuteilungsmasse erlaubt. Die niedrigste Bewertungszahl, mit der ein Bausparvertrag noch zugeteilt wird, ist die Zielbewertungszahl für diese Zuteilung. Bei Zuteilung (von der der Bausparer automatisch unterrichtet wird) haben Sie drei Möglichkeiten:
- 1. Sie nehmen die Zuteilung an und lassen sich Ihr angespartes Guthaben inklusive Zinsen, staatlicher Förderungen und das Bauspardarlehen auszahlen (nach entsprechender Sicherstellung).
- 2. Sie lassen den Vertrag weiterlaufen, bis er zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt wird.
- 3. Sie nehmen die Zuteilung an und lassen sich Ihr angespartes Guthaben inklusive Zinsen und staatlicher Förderung auszahlen (Darlehensverzicht).
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| Zuteilungsvoraussetzungen |
Die folgenden Zuteilungsvoraussetzungen werden jeweils an den Bewertungsstichtagen überprüft:
- Das Mindestsparguthaben der Bausparsumme muss je nach gewählter Tarifvariante angespart sein.
- Die Mindestbewertungszahl muss erreicht sein.
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| Zwischenkredit |
Kredit, der zur Überbrückung der Wartezeit bis zur Zuteilung des Bausparvertrages von den Bausparkassen gewährt werden kann, wenn das Mindestsparguthaben bereits erreicht ist. Nach Zuteilung des Bausparvertrages wird der Zwischenkredit durch die Bausparsumme abgelöst. |