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Wohngebäudeversicherung (= Verbundene Wohngebäudeversicherung). Komplettversicherung für den Hausbesitzer. Sichert Schäden ab, die durch Feuer, Blitzschlag, Hagelschlag, Leitungswasser und Sturm entstehen. Entschädigt werden die Kosten für die Wiederherstellung.
Wohnungsbauprämie Wohnungsbauprämien können Personen ab 16 Jahre erhalten. Es gelten Einkommensgrenzen. Der Prämiensatz beträgt 8,8 % der in einem Kalenderjahr geleisteten Bausparbeiträge, maximal jedoch aus
  • 512 Euro bei Alleinstehenden
  • 1.024 Euro bei Verheirateten
Die Wohnungsbauprämie wird jährlich beantragt und vom Finanzamt bei Zuteilung, spätestens nach Ablauf der Bindungsfrist von sieben Jahren gutgeschrieben. Weitere Voraussetzung ist, dass die Bausparmittel bei Auszahlung vor Ablauf der Bindungsfrist nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.
Wohnungseigentum Sondereigentum an einer Wohnung (Eigentumswohnung) in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (z.B. Wohnhausgrundstück), zu dem es gehört.