| Verkehrswert |
Der Preis für ein Grundstück, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. |
| Vermögenswirksame Leistungen |
Vermögenswirksame Leistungen werden vom Arbeitgeber gemäß Tarifvertrag zusätzlich zum Lohn oder Gehalt gezahlt. Je nach Unternehmen und Branche liegen diese zwischen monatlich 6,65 Euro und 40 Euro. Arbeitnehmer können Teile ihres Arbeitslohnes oder die durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag zugesicherten Leistungen vermögenswirksam anlegen. Jeder Arbeitnehmer kann jährlich bis zu 470 Euro auf einen Bausparvertrag und bis zu 400 Euro in einem Investmentfonds vermögenswirksam sparen. Zahlt der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen nicht oder nicht bis zu dem maximal förderfähigen Betrag von 470 Euro jährlich, so kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber schriftlich verlangen, dass er Teile seines Arbeitslohns in einer begünstigten Anlageform leistet. Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen wird auf die vermögenswirksamen Leistungen eine Arbeitnehmer-Sparzulage gezahlt. |
| Verwendungszwecke von Bausparverträgen |
Nach dem Bausparkassengesetz dürfen Bauspardarlehen nur für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen gewährt werden. Zu den wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen zählen unter anderem: Der Erwerb von Bauland für ein Wohngebäude, der Bau oder Kauf eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung, die Modernisierung und Sanierung von Wohngebäuden, der Erwerb eines Dauerwohnrechts in einem Seniorenheim und die Ablösung von Hypotheken. Der Katalog dieser Maßnahmen deckt sich weitgehend mit den Verwendungszwecken nach den Einkommensteuer-Richtlinien, ist jedoch etwas weiter gefasst. Wenn bei Inanspruchnahme von staatlichen Bausparförderungsmaßnahmen die Bindungsfrist (sieben Jahre bei Erhalt von Wohnungsbauprämien und Arbeitnehmer-Sparzulagen) noch nicht abgelaufen ist, müssen die aufgrund von Bausparverträgen nach der Zuteilung oder Beleihung ausgezahlten Mittel zum „Wohnungsbau“ verwendet werden, sofern der Anspruch auf Wohnungsbauprämien und Arbeitnehmer-Sparzulagen nicht verloren gehen soll. |
| Vorfälligkeitsentschädigung |
Sie fällt an, wenn ein Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt wird. Bausparkassen verlangen keine Vorfälligkeitsentschädigung für vorzeitig zurückgezahlte Bauspardarlehen. |