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Teilungserklärung Begründet bei Eigentums-Wohnanlagen das Wohnungseigentum der Erwerber. Sie legt die Höhe des Miteigentumsanteils jedes Wohnungseigentümers an der Gesamtwohnanlage fest, regelt die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und bindet den Käufer an die darin enthaltenen Regelungen für den Gebrauch der Eigentumswohnung und der Gemeinschaftsanlagen.
Tilgungsbeginn Die Tilgung eines Bauspardarlehens beginnt an dem im Darlehensvertrag mitgeteilten Zeitpunkt. Bei einer Vollauszahlung des Darlehens ist der erste Tilgungsbeitrag einen Monat nach der Auszahlung fällig, bei einer ratenweisen Auszahlung spätestens im 11. Monat nach der ersten Teilauszahlung.
Tilgungsbeitrag Zur Verzinsung und Tilgung des Bauspardarlehens zahlt der Bausparer je nach gewählter Bausparsumme, Tarifvariante und erreichter Bewertungszahl einen monatlich gleichbleibenden Tilgungsbeitrag.
Tilgungsplan Zeitliche Darstellung einer Darlehensrückzahlung über die gesamte Laufzeit bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens.