Bausparen – mit Unterstützung vom Staat sparen

Clever planen mit der Badenia: Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können Sie staatliche Prämien nutzen.


Arbeitnehmersparzulage

Wohnungsbauprämie

Riesterförderung

Für die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage und der WoP ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres maßgeblich. Ihr Bruttoeinkommen kann aufgrund der steuerlichen Freibeträge deutlich höher sein.

So beantragen Sie die staatliche Förderung

Die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen Sie jedes Jahr bei der Steuererklärung (mit einer Bescheinigung der Badenia) bei Ihrem Finanzamt. Die Bescheinigung erhalten Sie mit Ihrem Kontoauszug.

Die WoP beantragen Sie über die Badenia. Den Prämienantrag erhalten Sie mit Ihrem Kontoauszug.

Die Altersvorsorgezulage beantragen Sie ebenfalls über die Badenia. Den Sonderausgabenabzug beantragen Sie mit der Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt. Die jährliche Steuerbescheinigung erhalten Sie automatisch von uns. Damit für Sie alles schnell und einfach geht, stellen Sie am besten den Dauerzulagenantrag. So beantragen wir automatisch die Zulage für Sie. Jahr für Jahr.