| SCHUFA |
Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Kreditwirtschaft. Aufgabe der SCHUFA ist es, ihren Vertragspartnern Informationen zu geben, die sie vor Verlusten im Kreditgeschäft schützen. Die Zusammenarbeit beruht auf dem Prinzip der gegenseitigen Information. Kreditnehmer sind unter Verwendung der sog. SCHUFA-Klausel über das SCHUFA-Auskunftsverfahren zu unterrichten. |
| Sofortfinanzierung |
Benötigt ein Bausparer sofort einen Kredit, kann er nach Abschluss eines Bausparvertrages sofort ein Vorausdarlehen oder einen Zwischenkredit erhalten (Bonität vorausgesetzt). |
| Sollzinssatz gebunden |
Der Sollzinssatz gilt von Anfang an bis zur vollständigen Rückzahlung des Bauspardarlehens.
Die Höhe des Sollzinssatzes richtet sich nach dem Tarif und ist in den ABB festgelegt. |
| Sondertilgungen |
Völlige oder teilweise vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens. Sondertilgungen sind beim Bauspardarlehen jederzeit und in beliebiger Höhe möglich. |
| Sparphase |
Das Leben eines Bausparvertrages unterteilt sich in zwei Phasen: die Sparphase und die Darlehensphase. In der Sparphase werden die Sparleistungen erbracht. Der Übergang von der Spar- in die Darlehensphase ist durch die Zuteilung gekennzeichnet. |
| Steuerbonus |
Steuerbonus, der für die Lohnkosten bei handwerklichen Leistungen zur Erhaltung, Modernisierung und Renovierung an eigen genutzten Wohnungen, Häusern oder Grundstücken gewährt wird. |