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| Regelsparbeitrag | Der Regelsparbeitrag ist in monatlichen, immer gleich hohen Raten zu leisten. Er richtet sich nach der vereinbarten Bausparsumme. Wenn vorübergehend weniger oder keine Regelsparbeiträge entrichtet werden, wachsen das Bausparguthaben und die Bewertungszahl entsprechend langsamer. Der Zuteilungstermin verschiebt sich dann auf einen späteren Zeitpunkt. |
| Rentenversicherungspflichtiges Einkommen | Das rentenversicherungspflichtige Einkommen kann unterhalb des Bruttoeinkommens liegen, wenn z.B. der Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze liegt oder sozialversicherungsfreie Gehaltsteile bezogen werden (Direktversicherung u.ä.). Arbeitnehmer erhalten einmal im Jahr eine Jahresmeldung zur Sozialversicherung, aus der erkennbar ist, wie hoch das rentenversicherungspflichtige Einkommen war. Das renten- bzw. sozialversicherungspflichtige Einkommen wird auch auf der letzten Gehaltsabrechnung eines Jahres ausgewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie vom Finanzamt oder Ihrem Steuerberater. |
| Riester-Förderung | Ist die Förderung der Beiträge für riesterzertifizierte Altersvorsorgeprodukte. Sie besteht aus den Altersvorsorgezulagen und möglichen Steuervorteilen durch den, die Zulagen übersteigenden, Sonderausgabenabzug. |
| Risikolebensversicherung | Die Risikolebensversicherung ist eine reine Todesfallversicherung. Sie wird in Zusammenhang mit Darlehen häufig abgeschlossen, um bei Tod des Hauptverdieners dessen Hinterbliebene schuldenfrei zu stellen. Der Beitrag ist vergleichsweise gering. |
