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Nebenkosten Die Nebenkosten setzen sich zusammen aus den Gebühren und Honoraren wie z.B. Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notargebühren und Grundbuchkosten. Beim Neubau fallen zusätzlich die Kosten für die Außenanlagen an.
Neubau Neubau oder Anschaffung bis zum Ende des zweiten auf das Jahr der Fertigstellung folgende Kalenderjahres.
Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) Erhält jede natürliche Person, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird (weil zum Beispiel nur geringe Einkünfte erzielt werden) auf Antrag. Die NV-Bescheinigung wird beim zuständigen Finanzamt erstellt und gilt für maximal drei Jahre. Sinnvoll ist die Beantragung einer NV-Bescheinigung, wenn Kapitalerträge den Sparerfreibetrag übersteigen und die übrigen Einkünfte so gering sind, dass weitere Freibeträge (beispielsweise der Grundfreibetrag der ESt-Tabellen) nicht vollständig ausgeschöpft werden.
Nominalzins Der Nominalzins ist der Zinssatz, den ein Kunde für sein Darlehen bezahlen muss. Im Gegensatz zum Effektivzins berücksichtigt der Nominalzins keine Bearbeitungsgebühren, kein Disagio oder sonstige Kostenbestandteile.
Notargebühren Alle Vereinbarungen, die im Bezug auf ein Grundstück erfolgen, müssen von einem Notar beurkundet werden. Der Notar ist neutral und vertritt die Vertragsparteien. Die Notargebühren sind in einer gesetzlichen Kostenordnung festgelegt. Als Faustregel für die Höhe der Kosten gilt, dass die Gebühren rund 1,5 % des Kaufpreises ausmachen.