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Mehrzuteilung Bei der Mehrzuteilung kann der Bausparer, nachdem die Voraussetzungen für die Zuteilung erreicht sind, über ein bis zu 50 % der Bausparsumme höheres Bauspardarlehen verfügen. Die beantragte Mehrzuteilung muss mindestens 500 Euro betragen.
Mindestansparsumme/ Mindestsparguthaben Das Erreichen der Mindestansparsumme ist eine der Voraussetzungen für die Zuteilung eines Bausparvertrages. Diese kann je nach Bauspartarif zwischen 40 % oder 50 % der festgelegten Bausparsumme liegen. Die konkrete Höhe der erforderlichen Mindestansparsumme/des Mindestsparguthabens ist in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge geregelt.
Mindestbewertungszahl Eine der Zuteilungsvoraussetzungen von Bausparverträgen ist das Erreichen einer Bewertungszahl in einer ganz bestimmten Höhe. Die Entwicklung der Bewertungszahl richtet sich nach der entsprechenden Besparung und der Laufzeit des Bausparvertrages (Zeit x Geld-System).
Mindestsparguthaben Der Betrag, der mindestens angespart werden muss, damit der Bausparvertrag zugeteilt werden kann. Beim Bausparen im Tarif Via Badenia 06 beträgt das Mindestsparguthaben, je nach gewählter Tarifvariante zwischen 40% und 50% der Bausparsumme.