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Gebäudeversicherung Kombinierte Versicherung. Umfasst beispielsweise bei Gebäuden einfacher Gefahr (z.B. Wohngebäude) die Feuer-, Sturm-, Leitungswasserversicherung. Häufig ausgestaltet als gleitende Neuwertversicherung. Eine Gebäudeversicherung ist häufig Voraussetzung für die Kreditbewilligung.
Grundbuch Öffentliches Register, das beim Grundbuchamt geführt wird und dort auch eingesehen werden kann, soweit berechtigtes Interesse besteht (Grundbucheinsicht). Im Grundbuch ist jedes Grundstück eingetragen. Es besteht aus dem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen. Abteilung I gibt Auskunft über den Eigentümer; Abteilung II über Lasten und Beschränkungen des Eigentums; Abteilung III über eingetragene Grundschulden, Rentenschulden und Hypotheken. Für jede Eintragung in das Grundbuch bedarf es einer öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde. Letztere werden in der Grundakte abgelegt.
Grundbuchamt Zu den Aufgaben des Grundbuchamts gehört es, die Grundbücher und die Grundakten zu führen. In den meisten Bundesländern ist das Grundbuchamt das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück gelegen ist, in Baden-Württemberg ist es bei den Gemeinden angesiedelt.
Grundbuchauszug Abschrift aller Eintragungen im Grundbuch. Wird u.a. benötigt für die Beleihungsprüfung (Beleihungsunterlagen) sowie vor dem Ankauf einer Immobilie. Voraussetzung für die Anforderung eines Grundbuchauszugs ist ein berechtigtes Interesse.
Grunderwerbskosten Die Kosten für den Erwerb eines Grundstücks ermitteln sich aus der Summe des Grundstückspreises, der Grunderwerbssteuer, den Kosten für Makler, Vermessung, Erschließung und Bodenuntersuchung. Dazu addieren sich die Notargebühren für die Beurkundung, die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch.
Grunderwerbsteuer Steuer, die auf den Umsatz von inländischen Grundstücken, Wohnungseigentum, Erbbaurechten und Gebäuden auf fremden Grund und Boden erhoben wird. Sie fällt beispielsweise an bei Kauf und Tausch. Bei Erwerb unter Angehörigen in gerader Linie fällt keine Grunderwerbssteuer an.
Grundpfandrecht Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden zur Absicherung von Darlehen. Grundpfandrechte belasten ein Grundstück und werden im Grundbuch eingetragen.
Grundschuld Belastung eines Grundstücks im Grundbuch in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten sie erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld von einer zu sichernden Forderung unabhängig.
Grundschuldabtretung Wird bei einer Umschuldung der Darlehensgeber gewechselt, werden bestehende Grundschulden meist in Form einer Abtretung an den neuen Darlehensgeber übertragen.
Grundschuldbestellung Die durch eine notarielle Urkunde erklärte Zustimmung eines Grundstückseigentümers zu der Belastung seines Grundstücks mit einer Grundschuld als Grundpfandrecht in Verbindung mit dem Antrag auf Eintragung in das Grundbuch.
Grundstückskosten Die Grundstückskosten setzen sich aus dem Kaufpreis und den Erschließungskosten (z.B. Straßen, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Strom- und Gasanschluss) zusammen.
Guthabenzinsen Die Sparzahlungen im Tarif Via Badenia 06 werden taggenau verzinst. Die Verzinsung des Bausparguthabens endet mit der Auszahlung nach der Zuteilung. Einzahlungen, die nach der Guthabenauszahlung auf dem Bausparkonto eingehen, werden nicht mehr verzinst. Die Zinsen werden dem Bausparkonto jeweils am Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben.