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Finanzierungsplan Gegenüberstellung der Erwerbs- bzw. Bau- und Nebenkosten und der vorgesehenen Eigen- und Fremdmittel.
Förderberechtigte, mittelbar Mittelbar förderberechtigt sind z. B. nicht selbst berufstätige Ehepartner eines unmittelbar Förderberechtigten. Mittelbar Förderberechtigte müssen keine Mindesteigenbeiträge leisten, um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen.
Förderberechtigte, unmittelbar Unmittelbar förderberechtigt sind u. a. Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Bezieher von Lohnersatzleistung wie z. B. Arbeitslosengeld.
Neben unmittelbar Förderberechtigten gibt es auch mittelbar Förderberechtigte.
Freistellungsauftrag Per Freistellungsauftrag kann ein Kreditinstitut beauftragt werden, den Sparer-Pauschbetrag beim Steuerabzug zu berücksichtigen. In diesem Fall wird für Zinseinkünfte bis zur Freibetragsgrenze keine Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) einbehalten. Der Freistellungsbetrag kann auf mehrere Kreditinstitute aufgeteilt werden. Ein erteilter Freistellungsauftrag gilt für Ihre Zinseinkünfte aus allen Bauspar- und Spareinlagen bei der Deutschen Bausparkasse Badenia AG.