Sicherheit für Badenia-Kunden

Die deutschen Bausparkassen unterliegen den Schutzvorschriften des Bausparkassengesetzes und sind dadurch besonders sicher. So können Bausparmittel, die nicht als Darlehen in Anspruch genommen wurden, nur unter strengen Vorschriften angelegt werden.
Bausparkassen dürfen nur in risikoarme Anlagemöglichkeiten wie z. B. Staatsanleihen investieren. Risikobehaftete Anlagen (bspw. Aktien oder die so genannten strukturierten Papiere) sind für Bausparkassen tabu.


Building society nicht gleich Bausparkasse

Im Zusammenhang mit der US-Immobilienkrise wird in den Medien häufig fälschlicherweise von „Bausparkassen“ berichtet. Die wörtliche Übersetzung ist jedoch irreführend. Bei diesen „building societies“ handelt es sich nicht um Bausparkassen nach der deutschen Rechtslage, sondern um normale Hypothekenfinanzierer. Diese wenden offenbar nicht nur bei der Vergabe von Krediten eine weniger sorgfältige Bonitäts- und Beleihungsprüfung an, sondern refinanzieren sich zum größten Teil auch am Kapitalmarkt.


Staat gibt Sparern größtmögliche Garantie

Der Staat hat eine umfassende Garantie für Bankeneinlagen privater Sparer in Deutschland übernommen. Dies gab Bundeskanzlerin Angela Merkel am 5. Oktober 2008 bekannt. Die Staatsgarantie beinhaltet einen vollständigen Schutz von Spareinlagen (z. B. Sparbücher, Sparbriefe), Termingeldern (z. B. Festgeldanlagen) und auch Einlagen auf Girokonten. Somit sind sämtliche Bauspar- und sonstigen Einlagen bei der Deutschen Bausparkasse Badenia nicht nur durch die bestehenden Einlagensicherungssysteme, sondern auch durch die staatliche Garantie geschützt.

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letzte Aktualisierung am 03.09.2010
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