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Effektivzins Der Effektivzinssatz bringt die Gesamtbelastung des Kredites pro Jahr zum Ausdruck. Zusätzliche Kostenbestandteile wie z. B. Disagio, Abschlussgebühr, Darlehensgebühr und unterjährige Zinsverrechnungen sind im Effektivzins berücksichtigt.
Eigenheimrente Bislang gab es Riester-Zulagen nur für klassischen Riester-Renten-Produkte wie Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne. Mit dem neuen Eigenheimrentengesetz wird seit 2008 auch im Inland gelegenes und selbst genutztes Wohneigentum als Altersvorsorge gleichberechtigt gefördert. Dadurch sind auch Einzahlungen und Tilgungsleistungen auf Bausparverträge und sowie Tilgungsleistungen auf Immobiliendarlehen förderfähig.
Eigenkapital Das persönliche Vermögen, das für den Kauf oder Bau der eigenen vier Wände zur Verfügung steht, z.B.: Bargeld, Bank- und Bausparguthaben, Festgelder, Wertpapiere, bezahlte Grundstücke und als Muskelhypothek die Eigenleistungen. Grundsätzlich sollten bei einer Finanzierung mindestens 20% Eigenkapital vorhanden sein. Zusätzlich sollten die Grunderwerbsteuer, Notar- und gegebenenfalls Maklergebühren aus Eigenmitteln abgedeckt sein.
Eigenleistungen Eigenleistungen sind Bau- und Baunebentätigkeiten, die mit der eigenen Arbeitskraft selbst erbracht werden. Wie hoch die Eigenleistungen bewertet werden, entscheidet der Architekt oder Bauleiter. Erfahrungsgemäß können durch die Eigenleistungen bis zu 20% der Baukosten eingespart werden.
Endfälliges Immobiliendarlehen Der Darlehensnehmer zahlt über die gesamte Laufzeit nur die Zinsen.
Das Darlehen wird am Ende der Laufzeit beispielsweise durch einen zugeteilten Bausparvertrag, eine Lebensversicherung oder sonstige Eigenmittel des Darlehensnehmers komplett getilgt.
Energieeinsparverordnung Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist in ihrer ersten Fassung am 1.2.2002 in Kraft getreten und regelt bautechnische Standardanforderungen zum Energieverbrauch von Wohn-, Büro- und bestimmten Betriebsgebäuden. Aktuell gilt die EnEV in der Neufassung vom 01.10.2007.
Erhöhung Die Bausparsumme kann auf Antrag des Bausparers auch nach Vertragsbeginn erhöht werden. Eine Erhöhung ist empfehlenswert, wenn flüssige Geldmittel verfügbar sind und die Finanzierungskosten höher ausfallen könnten als geplant. Steuerlich gesehen ist der Betrag, um den erhöht wurde, ein neuer Bausparvertrag.
Ermäßigung Die Bausparsumme kann auf Antrag des Bausparers ermäßigt werden. Die Ermäßigung bewirkt eine Verminderung des Darlehensanspruchs. Die Bewertungszahl erhöht sich dadurch in den meisten Fällen und wächst außerdem ab dem nächsten Bewertungsstichtag schneller an.
Ersatzsicherheiten Anstelle von Grundpfandrechten können Darlehen von Bausparkassen auch durch ausreichende anderweitige Sicherheiten abgesichert werden. Zu den Ersatzsicherheiten zählen u.a. die Bürgschaft eines geeigneten Kreditinstituts, die Verpfändung von Sparguthaben oder Wertpapieren sowie die Abtretung von vorhandenen Rückkaufswerten aus Kapital-Lebens- oder Rentenversicherungen.