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Darlehensgebühr Mit Beginn der Darlehensauszahlung wird bei vielen Bausparkassen eine Darlehensgebühr in Höhe von bis zu 3% des Bauspardarlehens berechnet und dem Bauspardarlehen zugeschlagen. Im Tarif Via Badenia 06 wird keine Darlehensgebühr erhoben.
Darlehenssicherung Bauspardarlehen werden überwiegend durch Buchgrundschulden gesichert. (Ausnahmen: Blankodarlehen, Darlehen gegen Verpflichtungserklärung). Es können auch ausreichende anderweitige Sicherheiten (Ersatzsicherheiten) akzeptiert werden.
Darlehenszinssatz Beim Bausparen ist der Darlehenszinssatz während der gesamten Laufzeit fest. Die Darlehenszinsen im Tarif Via Badenia 06 werden monatlich nach der Darlehensschuld am Beginn des Kalendermonats berechnet.
Darlehen gegen Verpflichtungserklärung Bei Bauspardarlehen und Zwischenkrediten kann die Deutsche Bausparkasse Badenia bis zu 15.000 Euro auf die dingliche Besicherung durch eine Grundschuld oder eine Verpflichtungserklärung bzw. auf die Stellung von Ersatzsicherheiten verzichten. Voraussetzung dafür ist, dass das (Wohn-)Grundstück ausreichend beleihbar ist und sich der Eigentümer verpflichtet, eine mögliche Sicherung durch Grundpfandrecht nicht zu verhindern, indem er das Grundstück veräußert oder für eine andere Verbindlichkeit verpfändet und jederzeit auf Verlangen der Deutschen Bausparkasse Badenia eine Grundschuld eintragen zu lassen.
Dauerzulagenantrag Um nicht in jedem Jahr der Förderung einen neuen Zulagenantrag zu stellen, empfehlen wir unseren Kunden einen Dauerzulagenantrag. Die Deutsche Bausparkasse Badenia beantragt die Zulagen damit automatisch.
Disagio Auch Damnum oder Abgeld genannt. Es ist die Differenz zwischen dem Nominalbetrag und der tatsächlichen, unter dem Nennbetrag liegenden Auszahlungssumme eines Darlehens. Es wird in Prozent des Darlehensbetrages angegeben und i.d.R. bereits bei der Auszahlung der ersten Rate in voller Höhe einbehalten. Das Disagio ist eine Art Zinsabschlag. Es hat Einfluss auf den Effektivzinssatz.