| Bauantrag |
Antrag an die Gemeinde, das geplante Bauvorhaben auf seine Vereinbarkeit mit dem öffentlichen Recht zu überprüfen und die Erlaubnis zu seiner Durchführung zu erteilen. Der Antrag ist bei der Gemeinde zu stellen, in deren Gebiet das zu bebauende Grundstück liegt. Angaben (Bauvorlagen) über Bauart, Bauweise und Grundstücksgrößen sowie Nachweise über die Standsicherheit und die Schall- und Wärmeisolierung müssen u.a. enthalten sein. Beizufügen sind ferner eine Baubeschreibung, Bauzeichnungen und Lagepläne sowie Berechnungen des umbauten Raumes und der Wohn- und Nutzfläche. Mit dem Bau kann erst nach Erteilung der Baugenehmigung begonnen werden. |
| Bauanzeige |
Schriftliche Anzeige des Bauherrn bei der Baubehörde, dass er ein anzeige-, also nicht baugenehmigungspflichtiges Bauvorhaben ausführen will. |
| Baubeschreibung |
Genaue Beschreibung von Art und Ausführung eines geplanten Hauses. Umfasst insbesondere die konstruktiven Merkmale, die vorgesehenen Materialien und die gesamte Ausstattung des Bauwerks. |
| Baugenehmigung |
Schriftlicher Bescheid der örtlich zuständigen Baubehörde, dass dem beantragten Bauvorhaben (Bauantrag) nach öffentlichem Recht keine Hindernisse entgegenstehen. Die Baugenehmigung kann mit Auflagen verbunden sein. Sie ist befristet und gebührenpflichtig. Das Baugenehmigungsverfahren ist in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt. |
| Bauherrenhaftpflichtversicherung |
Diese Versicherung übernimmt die Schadenersatzforderungen an den Bauherrn, die entstehen können, wenn dieser seiner Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist. Der Bauherr ist immer für die Schäden, die andere Personen aufgrund des Bauvorhabens erfahren, verantwortlich. Er muss dafür Sorge tragen, dass die Baustelle ausreichend beleuchtet und abgesperrt ist und Gruben abgedeckt sind. |
| Baukosten |
Baukosten sind die Kosten für die Erstellung des Gebäudes und die der Garage/n. Die Höhe ist abhängig von der Größe, dem Umfang und der Ausstattung des Objektes. Sie werden vom Architekten ermittelt. |
| Baunebenkosten |
Zu den Baunebenkosten gehören u.a. die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen, die Gebühren für behördliche Prüfungen und Genehmigungen (Baugenehmigung) sowie Kosten für die Beschaffung der für die Baumaßnahme erforderlichen Finanzierung. |
| Bausparbeitrag |
Der monatliche Regelsparbeitrag eines Bauspartarifs. Höhere Sparleistungen beschleunigen die Zuteilung des Bausparvertrages, geringere Sparleistungen verzögern sie. |
| Bauspardarlehen |
Nach Zuteilung des Bausparvertrages hat der Bausparer einen Rechtsanspruch auf das zinsgünstige und zinsstabile Bauspardarlehen. Beim Bauspardarlehen handelt es sich um ein unkündbares, in der Regel nachrangig abzusicherndes Darlehen, das nur für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden darf. Zur Verzinsung und Tilgung ist ein monatlich gleichbleibender Betrag zu leisten. Die Höhe des Darlehens ist in der Regel die Differenz zwischen der Bausparsumme zzgl. in Anspruch genommener Mehrzuteilung und dem angesparten Bausparguthaben. |
| Bausparförderung |
Das Bausparen wird durch Wohnungsbauprämie sowie Arbeitnehmer-Sparzulage staatlich gefördert. Es gelten Einkommensgrenzen und Höchstbeträge. |
| Bausparguthaben |
Das Bausparguthaben setzt sich aus Einzahlungen, Zinsen und eventuell gutgeschriebenen staatlichen Prämien zusammen. Mit Annahme der Zuteilung wird das Bausparguthaben zur Auszahlung bereitgestellt. |
| Bausparsumme |
Der Betrag, über den der Bausparvertrag abgeschlossen wird. Nach der Bausparsumme richten sich der Regelsparbeitrag und die Abschlussgebühr. Die Bausparsumme kann erhöht oder ermäßigt werden. Die Höhe der Bausparsumme wird nach dem vorgesehenen Verwendungszweck, den dafür erforderlichen Geldmitteln und nach der Spar- und Finanzierungskraft des Bausparers festgelegt. |
| Bausparvertrag |
Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den der Bausparer nach Leistung von Bausparbeiträgen einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen erwirbt. Rechtlich ist ein Bausparvertrag ein gegenseitiger langfristiger Darlehensvorvertrag, der seine Ausgestaltung durch die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) erhält. Der Bausparvertrag wird über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen. Der Bausparvertrag wird schriftlich auf einem besonderen Vordruck beantragt und kommt mit der Annahme des Antrages zustande. Mit dem Abschluss eines Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr fällig. Bausparverträge können geteilt oder zusammengelegt werden. |
| Beleihungsunterlagen |
Um den Wert eines Objekts ermitteln und den Beleihungswert festsetzen zu können, werden bestimmte Unterlagen benötigt, z. B.:
- Darlehensantrag, Grundbuchauszug, Abschrift des Kaufvertrages
- Bei Baugrundstücken: Lageplan, Nachweis über die Höhe der Erschließungskosten, Bestätigung, dass das Grundstück an einem öffentlichen Weg liegt und baureif ist.
- Baupläne, Baubeschreibung mit Kubus- sowie Wohn- / Nutzflächenberechnung, Wertschätzung falls vorhanden, Fotos vom Beleihungsobjekt
- Bei Neubauten: Baupläne, Baubeschreibung mit Kubus- sowie Wohn- / Nutzflächenberechnung
- Bei Anbau / Umbau / Modernisierung / Renovierung: Aufstellung über Art und Kosten der Arbeiten
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| Beleihungsgrenze |
Die Beleihungsgrenze ist der Teil der Bewertungsgrundlage (des Pfandobjektes), bis zu dem wir Häuser und Wohnungen beleihen. |
| Beleihungswert |
Beleihungswert ist der Wert der Immobilie, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann. |
| Bereitstellungszinsen |
In Rechnung gestellte Zinsen für einen zugesagten, aber noch nicht in Anspruch genommenen Kredit. Die Begründung dafür liegt darin, dass der Darlehensgeber mit der Darlehenszusage die bewilligten Kreditmittel bereitstellt, für die ab diesem Zeitpunkt Refinanzierungskosten anfallen. |
| Bewertungsstichtag |
Tag an dem die Bewertungszahlen aller Bausparverträge einer Bausparkasse errechnet werden. Bei der Deutschen Bausparkasse Badenia ist jeweils der 30. eines Monats der Bewertungsstichtag. |
| Bewertungsgrundlage |
Neubau = angemessene Gestehungskosten (Grundstückskosten, reine Baukosten, Baunebenkosten) Kauf = Kaufpreis Modernisierung, Umfinanzierung = Verkehrswert. |
| Bewertungszahl |
Maßzahl zur Ermittlung einer möglichst gerechten Zuteilungsreihenfolge. In der Bewertungszahl kommt zum Ausdruck, wie lange und in welcher Höhe (bezogen auf die Bausparsumme) das Spargeld des Bausparers der Bausparergemeinschaft zur Verfügung stand. Man spricht daher auch vom "Zeit-mal-Geld-System". Die Bewertungszahl wird jeweils an den Bewertungsstichtagen (jeweils am 30. eines Monats) ermittelt und ist dann für die zugehörige Zuteilungsperiode maßgebend. Durch die Höhe und den Zeitpunkt einer Einzahlung kann diese Bewertungszahl günstig beeinflusst werden. |
| Bindungsfrist |
Wurde für Bausparbeiträge staatliche Sparförderung in Anspruch genommen, unterliegen die angesparten Bausparmittel einer gesetzlichen Bindungsfrist.
Diese beträgt sieben Jahre bei der Wohnungsbauprämie (für Bausparverträge, die bis spätestens 31.12.2008 abgeschlossen und auf die in 2008 mindestens ein Betrag in Höhe des Regelsparbeitrages eingezahlt wurde) sowie bei der Arbeitnehmer-Sparzulage. Nach Ablauf der Bindungsfrist ist die Verfügung über den Bausparvertrag unschädlich. Wird der Bausparvertrag vor Ablauf der Bindungsfrist aufgelöst, geht die staatliche Sparförderung grundsätzlich verloren. Ausnahme: Der Bausparvertrag war bereits zugeteilt und die Bausparmittel werden für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen verwendet oder es liegt ein Härtefall vor.
Bei Bausparverträgen, die ab dem 1.1.2009 abgeschlossen werden, müssen die Bausparmittel nach Zuteilung für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden. Sonderregelungen gelten für Bausparer, die bei Abschluss des Bausparvertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in Härtefällen. |
| Blankodarlehen |
Bei Bauspardarlehen und Zwischenkrediten bis maximal 15.000 Euro kann auf die Stellung von Sicherheiten, abgesehen von einer stillen Lohn- und Gehaltsabtretung, verzichtet werden. Voraussetzung für die Gewährung von Blankodarlehen ist eine einwandfreie Bonität des Schuldners. |
| Bonität |
Die Bonität umfasst die persönliche und die materielle Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers. |