Altersvorsorgezulage – die optimale Ergänzung zur Altersvorsorge
Bislang gab es die Altersvorsorgezulage nur für klassische Riester-Renten-Produkte. Mit dem neuen Eigenheimrentengesetz wird seit 2008 auch die Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums als Altersvorsorge gleichberechtigt gefördert.
| Wie hoch ist die Altersvorsorgezulage? | |
|---|---|
| Maximale jährliche Förderung: | |
| Grundzulage: | 154 Euro je Vertrag |
| Kinderzulage: | 185 Euro je Kind |
| 300 Euro je Kind, das nach dem 31.12.2007 geboren wurde | |
| Einmalig: | |
| Berufseinsteigerbonus: | 200 Euro für Riester-Sparer unter 25 Jahren |
Unter welchen Voraussetzungen wird die Förderung gewährt?
Um die volle Förderung zu erhalten, muss der Sparer vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen (maximal 2.100 Euro) auf seinen Riester-Vertrag einzahlen. Werden weniger als diese vier Prozent angespart, verringern sich die Zulagen entsprechend. Die Gewährung der vollen Zulage ist zusätzlich an die Einzahlung eines Mindestbeitrages von 60 Euro im Jahr geknüpft.
Es gibt keine Einkommensgrenzen.
Wer ist förderberechtigt?
Unmittelbar förderberechtigt sind:
- Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung
- Landwirte
- Beamte/Angestellte im öffentlichen Dienst
- Kindererziehende während der Kindererziehungszeit
- Arbeitslose
- Versicherungspflichtige Selbstständige
Mittelbar förderberechtigt sind:
- Ehepartner (einer unmittelbar förderberechtigten Person)
Zusätzliche Steuervorteile
Durch die Aufwendungen für Riester-Verträge können häufig zusätzliche Steuervorteile genutzt werden. Die geförderten Spar- und Tilgungsleistungen lassen sich als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen. Der geförderte Höchstbetrag liegt bei 2.100 Euro, unabhängig vom Vorjahreseinkommen. Die Höhe der zusätzlichen Steuerersparnis ist abhängig vom Einkommen und dem persönlichen Steuersatz. Die zustehenden Zulagen werden aber von einer möglichen Steuerrückerstattung abgezogen, so dass es nicht zu einer doppelten Förderung kommt.
Wie sich die Altersvorsorgezulage lohnen kann, sehen Sie beispielhaft an diesen beiden Musterfällen:
