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Abgeltungssteuer


Die Abgeltungssteuer

Alle Kapitalerträge werden pauschal mit 25 % plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer besteuert. Dazu zählen neben den Zinserträgen auf Sparkonten auch die Guthabenzinsen beim Bausparen. Wurden die Zinserträge nicht freigestellt, erfolgt die Steuerabführung direkt bei Zinsgutschrift. Diese Regelung gilt für alle Neu- und Bestandsverträge.

Die Abgeltungssteuer fällt auch an

  • für Anlagen mit max. 1 % Verzinsung,
  • für Zinserträge unter 10 Euro und
  • bei Festsetzung von Wohnungsbauprämie und/oder Arbeitnehmer-Sparzulage an, sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt. 

Mit der Zahlung der Abgeltungssteuer (bei kirchensteuerpflichtigen Konfessionen inkl. der Kirchensteuer) sind grundsätzlich alle Steuerschulden auf Kapitalerträge abgegolten - unabhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, haben Sie die Möglichkeit, die Zinseinkünfte in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Die hierfür erforderliche Steuerbescheinigung erhalten Sie unaufgefordert zusammen mit Ihren Kontounterlagen nach Abschluss des jeweiligen Geschäftsjahres. Die abgeführte Abgeltungssteuer wird dann als Vorauszahlung verrechnet.

Die Kirchensteuer
Die Deutsche Bausparkasse Badenia kann bei Zinsgutschrift auch die Kirchensteuer direkt an das Finanzamt abführen. Schicken sie uns hierzu den Kirchensteuerauftrag. Alternativ können Sie Ihre Zinseinkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben und versteuern. Dann wird die Kirchensteuer erst ab dem Folgejahr automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Wenn Sie einen Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer stellen, bzw. einen bestehenden Antrag ändern möchten, können Sie das erforderliche Formular unter nachfolgendem Link herunterladen.
Download Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer

Der Freistellungsauftrag
Der bisherige Sparer-Freibetrag und der Werbungskosten-Pauschbetrag werden künftig zum Sparer-Pauschbetrag zusammengefasst. Damit bleiben von den Einkünften aus Kapitalvermögen auch weiterhin bei Alleinstehenden 801 Euro bzw. bei Verheirateten 1.602 Euro steuerfrei.

Wollen Sie einen Freistellungsauftrag neu erteilen oder einen bestehenden Freistellungsauftrag ändern, geben Sie bitte Ihre Steuerindentifikationsnummer ggf. auch die Ihres Ehegatten an. Diese wurde Ihnen von Ihrem Finanzamt schriftlich mitgeteilt. Sie können sie auch Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid entnehmen.

Sie können das erforderliche Formular unter nachfolgendem Link herunterladen.
Download Freistellungsauftrag

Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Freistellungsauftrag an:
Deutsche Bausparkasse Badenia AG, Badeniaplatz 1, 76114 Karlsruhe.

Bereits erteilte Freistellungsaufträge werden grundsätzlich in unveränderter Form weitergeführt. Haben Sie mehrere Bauspar- und/oder Sparkonten unter einer Kundennummer, so gilt der erteilte Freistellungsauftrag für alle Verträge (auch für Bausparverträge in Zusammenhang mit einer Bausparsofortfinanzierung). Auch Nichtveranlagungs-Bescheinigungen (NV-Bescheinigungen) behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Wenn Sie Fragen zum Freistellungsauftrag haben wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.
Auch die Mitarbeiter in unserem KundenServiceCenter helfen Ihnen unter der Telefon-Nummer 0721/ 995-1111 gerne weiter.

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